Extrageld vom Chef: Der Arbeitgeberkredit

Ohne Schufa ist eine Kreditaufnahme schwierig. Der Sofortkredit ohne Gehaltsnachweis aus der Schweiz gehört in das Reich der Fabel und wird von Kreditvermittlern versprochen, die Kreditsuchende mit Gebühren für aussichtlose Vermittlungsversuche abzocken. Der Schweizer Kredit wird nur an Menschen mit gesichertem Einkommen vergeben, die vermutlich auch bei einer Schufa-Abfrage keine Schwierigkeiten haben werden. Neben dem Auslandskredit und dem Privatkredit sind Darlehen des Arbeitgebers eine Alternative, die ohne Schufa-Beteiligung ablaufen kann.

Mehr als ein Gehaltsvorschuss

Der Ratgeber http://www.kreditagenten.com/, der sich ausführlich mit Schufa-freien Krediten beschäftigt, informiert über den Unterschied zwischen einem Gehaltsvorschuss und einem echten Arbeitgeberkredit. Der Gehaltsvorschuss basiert auf arbeitsvertraglichen Regelungen. Ein Gehalt wird am Monatsbeginn statt am Monatsende gezahlt, oder der Gehaltslauf wird so vorgezogen, dass zu einer Fälligkeit zwei Gehälter auf einmal ausgezahlt werden. Lohnsteuer und Sozialabgaben laufen dabei ganz normal weiter, werden also auf Basis des neuen Bruttobetrags berechnet. Ein Arbeitgeberkredit wird dagegen aufgrund eines Kreditvertrags gewährt. Deshalb gibt es ihn üblicherweise auch nur bei Unternehmen, die auch ansonsten mit Krediten zu tun haben, also insbesondere bei Banken und Versicherungen.

Günstigere Zinsen als beim Ratenkredit

Gewährt ein Arbeitgeber Kredite an Mitarbeiter, muss er zwar den Gleichbehandlungsgrundsatz beachten, deswegen aber nicht jedem Kreditwunsch nachkommen. Die Betriebszughörigkeit kann ein Kriterium sein. Gewissermaßen ist die Kreditgewährung eine Auszeichnung für langjährige Treue zum Unternehmen. Läuft bereits eine Lohnpfändung, ist ein Arbeitgeberkredit wohl ausgeschlossen. Der wesentliche Vorteil des Arbeitgeberkredits liegt in dem niedrigeren Zinsniveau. Ein Kreditvergleich schadet aber nicht, denn trotz Nachlass können andere Anbieter günstiger sein. Dies gilt insbesondere, wenn Zinsvorteile versteuert werden müssen.

Steuerpflicht abhängig von der Branche

Übernimmt der Arbeitgeber Zinszahlungen für einen Arbeitnehmer, ist dies ein geldwerter Vorteil, der wie Arbeitslohn zu versteuern ist. Gleiches gilt, wenn der Arbeitgeber selbst das Darlehen gewährt und Zinsen unter Marktniveau berechnet. Dazu wird der in den Bundesbank-Statistiken veröffentlichte Effektivzinssatz herangezogen, der jedoch um einen Bewertungsabschlag von vier Prozentpunkten gekürzt werden darf. Bei Finanzunternehmen sieht die Berechnung ein wenig anders aus: Statt des Effektivzinssatzes ist der Zins für Normalkunden die Berechnungsgrundlage des geldwerten Vorteils, auch hier abzüglich vier Prozentpunkten.