Mehr Leistung durch eine Zahnzusatzversicherung

Hohe Kosten kommen auf die gesetzlich Krankenversicherten zu, wenn sie nicht rechtzeitig eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen haben.

Von den gesetzlichen Krankenkassen werden notwendige Zahnbehandlungen unter dem Aspekt der Wirtschaftlichkeit übernommen. So wird beispielsweise Amalgam, das aufgrund seines Quecksilberanteils gesundheitliche Risiken birgt, häufiger als Füllungsmaterial benutzt. Inlays aus Keramik, die ästhetisch aussehen und eine hohe Verträglichkeit besitzen, sind zu kostenintensiv. Je nach Größe des Inlays belaufen sich die Kosten hierfür auf ca. 400,00 und 600,00 Euro. Die gesetzlichen Krankenkassen zahlen einen Zuschuss dessen Höhe vergleichbar ist mit den Kosten einer Amalgam Füllung, das wäre zwischen 25,00 und 40,00 Euro. Ein gewaltiger Preisunterschied, die Differenz muss der Versicherte selbst tragen.

Es wachsen den Menschen nur zweimal im Leben Zähne und trotz sorgfältiger Zahnpflege und Mundhygiene kommt es im Laufe der Jahre zu Zahnausfall. Der Zahnarzt wird einen geeigneten Zahnersatz, unter Beachtung der persönlichen Wünsche des Patienten, wählen. Ob nun Krone, Brücke, Prothese oder Implantat, die gesetzlichen Krankenkassen zahlt hierfür nur noch einen festgelegten Betrag, der sich nicht nach der Art des Zahnersatzes richtet sondern nach dem Befund. Der gesetzlichen Krankenkasse muss dazu ein vom Zahnarzt erstellter Heil- und Kostenplan vorgelegt werden. Bei der Berechnung des Festzuschusses wurden 50 % der Kosten für die Regelversorgung zugrunde gelegt. Je nach Voraussetzung und den individuellen Wünschen eines Patienten kann eine Prothese über 2.000,00 Euro kosten. Bei einem regelmäßigen Zahnarztbesuch erhöht sich der Festzuschuss.

Zahnzusatzversicherungen bieten private Versicherungen an, mittlerweile kooperieren gesetzliche Krankenkassen mit privaten Versicherern, sodass ein Abschluss direkt über die Krankenkasse erfolgen kann. Die Konditionen zwischen den einzelnen Anbietern sind unterschiedlich, ein Vergleich lohnt sich. Ob und inwieweit ein Versicherungsvertrag zustande kommt hängt weitestgehend vom Zustand des Gebisses des Versicherungsnehmers ab. Fehlen bereits mehrere Zähne kann es zu einer Ablehnung des Versicherungsvertrages kommen beziehungsweise schlägt sich dies in höhere Kosten oder Ausschluss bestimmter Leistungen nieder. In der Regel gelten Wartezeiten in denen keine finanziellen Leistungen erbracht werden. Bereits begonnene oder im Vorfeld geplante zahnärztliche Behandlungen sind vom Versicherungsschutz ausgenommen.

Der gewählte Tarif hängt von den persönlichen Bedürfnissen des Einzelnen ab. Hohe Erstattungen für Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie sind natürlich mit einer höheren Prämienzahlung verbunden.

Viele Kinder und Jugendliche leiden unter Zahnfehlstellungen. Gesetzliche Krankenkassen zahlen bei leichten Zahlfehlstellungen nicht, obwohl teilweise auch hier eine kieferorthopädische Behandlung angeraten ist. Grund genug, um über eine Zahnzusatzversicherung für Kinder nachzudenken.

Einige Versicherungsunternehmen bieten auch Zahnzusatzversicherungen speziell für Senioren an.

Fazit, mit einer Zahnzusatzversicherung können gesetzlich Krankenversicherte die finanziellen Belastungen einer zahnärztlichen Behandlung reduzieren. Da die Beitragshöhe unter anderem vom Alter des Versicherungsnehmers abhängt sollte man sich rechtzeitig dafür entscheiden. Dabei sollte ein ausgiebiger Zahnzusatzversicherung Vergleich angestellt werden, da sich die Unterschiede meist im Kleingedruckten verbergen. Nützlich sind dabei eine Vielzahl von professionellen Versicherungsportalen zu diesem Thema, die ihre Kunden mit ein Rechner unterstützen.

Gastbeitrag von Herrn Schmitt-Haverkamp