Selbständigkeit: Kranken- und Krankentagegeld – Versicherung

Viele Arbeitnehmer und Studenten wagen den Schritt in die berufliche Selbständigkeit. Unabhängig von Arbeitgebern und abseits ausgetretener Pfade winkt die große Freiheit – und das große Geld. Dafür muss man jedoch auch Opfer bringen – wozu unter anderem das Sicherheitsnetz der gesetzlichen Sozialversicherung gehört: Als Selbständiger ist man nicht mehr automatisch renten-, kranken- oder unfallversichert. Die Eigenvorsorge ist hier daher ein Muss, sonst kann es schnell zu bösen Überraschungen kommen und der Traum von der Selbständigkeit wird zum Albtraum.

André Ritschel, selbständiger Vermögensberater für die Deutsche Vermögensberatung AG (DVAG), berät unter anderem Menschen, die sich selbständig machen wollen, über Chancen, Risiken und geeignete Vorsorgeprodukte. BlogFinanzen hat ihm ein paar Fragen zum Thema „Krankenversicherung für Selbständige“ gestellt:


André, wie kann ich mich – als Selbständiger Unternehmer – krankenversichern? Die Zeiten, in denen mein Arbeitgeber die Beiträge abführte sind ja nun vorbei.

André: Bei der Kranken- und Pflegeversicherung hat man die Wahl zwischen einer freiwilligen Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Kasse oder einer privaten Versicherung. Der Abschluss einer Krankentagegeldversicherung sollte nicht vergessen werden. Der Totalausfall kann bei einer Krankheit schnell kommen und wer dann über eine längere Zeit arbeitsunfähig ist, sollte hohe Rücklagen haben.
Privat Krankenversicherte stehen übrigens in diesem Punkt wesentlich besser da als freiwillige Kassenmitglieder. Denn während privat Versicherte ihren gesamten Verdienstausfall versichern können, ist das Krankengeld in der GKV im Jahr 2006 auf maximal 83,13 Euro pro Kalendertag begrenzt. Das ist bei den meisten freiwilligen Kassenmitgliedern aber nur ein Teil des regelmäßigen Einkommens. Sie müssen sich daher bei längerer Krankheit auf mitunter ganz erhebliche Abstriche am Lebensstandard einstellen.

Nach welchen Kriterien sollte man die Absicherung dieses finanziellen Ausfalls wählen?

André: Die Krankentagegeldversicherung dient der Deckung von Verdienstausfall bei krankheitsbedingter Arbeitsunfähigkeit. Privatversicherte erhalten nach Ablauf der vereinbarten Karenzzeit – bei Arbeitnehmern ab sechs Wochen bzw. 42 Tagen, bei Selbständigen und freiberuflich Tätigen frei wählbar – ihr versichertes Krankentagegeld. Das Krankentagegeld wird gezahlt, solange eine Arbeitsunfähigkeit vom Arzt bescheinigt wird. Es dient nicht nur dazu, den Verdienstausfall, sondern auch die notwendigen Beitragszahlungen an die Krankenversicherung und für die Altersvorsorge abzudecken.

Worin liegen denn die Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Absicherung?

André: Privat Krankenversicherte stehen sich übrigens in diesem Punkt wesentlich besser als freiwillige Kassenmitglieder. Denn während privat Versicherte ihren gesamten Verdienstausfall versichern können, ist das Krankengeld in der GKV im Jahr 2006 auf maximal 83,13 Euro pro Kalendertag begrenzt. Das ist bei den meisten freiwilligen Kassenmitgliedern aber nur ein Teil des regelmäßigen Einkommens. Sie müssen sich daher bei längerer Krankheit auf mitunter ganz erhebliche Abstriche am Lebensstandard einstellen.

Gibt es Tipps, die man sonst noch beachten sollte?

André: Das Krankentagegeld darf das aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht überschreiten. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist der Durchschnittsverdienst der letzten drei(GKV) / zwölf(PKV) Monate vor Antragstellung bzw. vor Eintritt der Arbeitsunfähigkeit. Hier kann es gerade bei „jungen“ Selbständigen, die offiziell nur wenig oder sogar gar keinen Betriebsgewinn haben, zum Problem kommen. Denn sowohl in der privaten als auch in der gesetzlichen Krankenversicherung gilt: Gezahlt wird nur der tatsächliche Ausfall. Es gibt einige private Versicherer, die bei Krankentagegeldern unter 50,- Euro keine generelle Prüfung in der Praxis vorsehen, im Einzelfall kann jedoch auch hiervon abgewichen werden. Im schlimmsten Falle würde man so Beiträge bezahlen ohne eine Leistung zu erhalten.

Eine echte Alternative für Leute, die hohe Betriebsausgaben oder Investitionskosten monatlich zu zahlen haben, ist eine Geschäftsausfallversicherung, die auch bei Krankenheit leistet. Diese ist aber kein Zweig der Krankenversicherungen sondern zählt zu den Sachversicherungen und ist somit weder bei den gesetzlichen noch privaten Krankenversicherern erhältlich.

Empfehlenswert hingegen ist in jedem Fall den sog. Worst-Case, nämlich einen Krankenhausaufenthalt finanziell abzusichern, da aus dem Krankenhaus auch derjenige, der nicht „bei jeder Erkältung“ zu Hause bleibt, kaum seiner Arbeit nachgehen kann. Hier reicht schon der Beleg über den Krankenhausaufenthalt aus, um den versicherten Tagessatz abzurufen.

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