VL und betriebliche Altersvorsorge

Die Anlage Vermögenswirksamer Leistungen (VL) in einer betrieblichen Altersvorsorge statt – wie meist gebräuchlich – in einem Bausparvertrag ist vor allem für Sparer interessant, die (zum Beispiel aufgrund „zu hohen“ Einkommens) keine staatlichen Förderungen erhalten. Wie jede Vorsorgeform birgt auch diese Vor- und Nachteile. Ein eindeutiger Vorteil liegt darin, dass sowohl die eigenen VL-Zahlungen als auch die des Arbeitgebers steuerfrei bleiben. Außerdem müssen Arbeitnehmer bis 2008 keine Sozialabgaben darauf leisten – ihnen bleibt so der volle Sparbetrag erhalten.

Bei der Zahlung der Betriebsrente im Rentenalter fallen dann allerdings Steuern, Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an – wobei deren tatsächliche Höhe heute noch nicht realistitsch prognostizierbar ist. An das Geld aus der betrieblichen Altersvorsorge gelangt der Sparer auch tatsächlich erst im Rentenalter während bei den anderen bekannten VL-Anlageformen lediglich eine siebenjährige Sperrfrist üblich ist.

2 Kommentare bei „VL und betriebliche Altersvorsorge“

  1. Sind Anlagen in Investmentfonds für Altersvorsorge geeignet? JA !… insbesondere für ältere Personen ab 40…Es handelt sich um eine monatliche Belastung ab EUR 100,- !…keine Fondsgebundene Rentenversicherung!…Infos anfordern: XXX@YYY.de

  2. Dass Investmentfonds nicht als Altersvorsorge taugen haben wir ja auch nicht behauptet. Im Gegenteil: Viele private Rentenversicherungen z.B. bieten an, die Beiträge für den Versicherten (teilweise) in Fonds zu investieren, um eine möglichst hohe Rendite zu erwirtschaften. Bei der „privaten“ Vermögensanlage in Fonds dagegen entfallen jedoch die Vergünstigungen bei Steuern und Sozialversicherungsabgaben, die man bei gesetzlich geförderten Produkten hat.

    Davon abgesehen: Sehr geehrter mowebo und lieber Inhaber der Domain landesbank-visa.de (der sich binnen Sekunden per DENIC-Abfrage ermitteln lässt): Wir hoffen, Sie haben den entsprechenden Hinweis zu werblichen Kommentaren in unserem Impressum gelesen. Um Missverständnissen vorzubeugen haben wir diesen nun auch im Kommentarbereich deutlich sichtbar gemacht.

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