Bausparförderung auf einen Blick

Zwei staatliche Förderinstrumente für Bausparer sollen heute kurz beleuchtet werden: Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage.

Bei der Wohnungsbauprämie werden maximal 512 Euro für Alleinstehende und 1.024 Euro für Verheiratete gefördert, die der Bausparer jährlich in seinen Bausparvertrag einzahlt. Der Staat legt bis zu 45 Euro (90 Euro bei Verheirateten) pro Jahr drauf, wenn die volle Summe eingezahlt wurde. Nämlich genau gesagt 8,8% der geförderten Summe. Werden nur 200 Euro eingezahlt beträgt die Prämie halt nur 17,60 Euro. Deshalb empfiehlt es sich, spätestens zum Jahresende die eingezahlte Summe zu prüfen, um keine Prämien zu verschenken. Bedingung hierfür ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen darf.

Bei der Arbeitnehmersparzulage verhält es sich ähnlich: Maximal 470 Euro Einzahlungen des Arbeitgebers in den Bausparvertrag werden pro Person als Vermögenswirksame Leistung mit einer neunprozentigen Zulage, also maximal mit 42 Euro, gefördert. Die Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen beträgt in diesem Fall 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete im Jahr.