BlogFinanzen
|
|
Wer wir sind
Unabhängig von Provisionen und Vorgaben berichtet BlogFinanzen aktuell über Versicherungen, Vorsorge und Vermögensmanagement.
Mehr über uns gibt es hier zu erfahren.
Kürzlich veröffentlicht
Kategorien
Feeds
Kinderkapital: Sparerfreibeträge der Kinder clever nutzen
René, abgelegt unter
Vermögensaufbau Zinserträge, die oberhalb des so genannten jährlichen Sparerfreibetrages liegen (aktuell in 2007: EUR 750 bei Alleinstehenden, EUR 1.500 bei Verheirateten) müssen versteuert werden. Und der Freibetrag ist unter Umständen nicht gerade hoch – geht man zum Beispiel einmal vom Verkauf eines sich gut entwickelnden Aktienpakets aus. Da bietet es sich natürlich an, nach Optimierungsmöglichkeiten zu suchen, um Steuern zu sparen.
Eine davon: Eltern können Vermögen auf ihre Kinder übertragen. Ab 2007 sind nämlich bis zu EUR 8.501 Zins- und Dividendeneinkünfte pro Kind steuerfrei – sofern das Kind außerdem keine anderen steuerpflichtigen Einnahmen hat. Voraussetzung dafür ist eine Nichtveranlagunsbescheinigung.
Aber Achtung: Die Einkünfte volljähriger Kinder dürfen EUR 7.680 pro Jahr nicht übersteigen – sonst gehen nämlich die Ansprüche der Eltern auf Kindergeld, Kinder- und Ausbildungsfreibeträge und auf den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende verloren! Weiterhin wichtig: Die Freigrenze der gesetzlichen Krankenkassen, bis zu welcher Kinder beitragsfrei bei den Eltern mitversichert sind, liegt noch einmal niedriger – nämlich bei EUR 4.200 pro Jahr bzw. EUR 350 pro Monat. Hinzuzurechnen sind hierbei allerdings noch der Sparerfreibetrag von EUR 750 sowie EUR 51 Werbungskostenpauschale, so dass das die Grenze für die “kostenlose Krankenversicherung” effektiv bei EUR 5.001 pro Jahr liegt.
Weitere Informationen:
Informationen zur Gesetzlichen Krankenversicherung
ZDF.de – Genaues Rechnen mit dem Sparerfreibetrag
Stiftung Warentest: Sparerfreibetrag – das Beste daraus machen
Kindergeld
Kinderfreibetrag
Ausbildungsfreibetrag
Entlastungsbetrag für Alleinerziehende
Schlagwörter:freibetrag, geldanlage
Private Kreditvermittlung: “Peer-to-Peer – Kredite” und die rechtliche Seite
René, abgelegt unter
Aktuelles “Peer-to-Peer” – Kredit, so lautet der englische Fachausdruck für eine neue Form des Kreditgeschäfts, welche auch in Deutschland vermehrt Bekanntheit erlangt. Im Prinzip handelt es sich hier um den privaten Geldverleih: Privatleute leihen anderen Privatleuten Geld. Gegen entsprechende Verzinsung, versteht sich. In den Zeiten des Web 2.0 drängt dieses Thema natürlich auch ins Internet und manifestiert sich hier in so genannten “Social Lending”-Plattformen wie Prosper oder der deutschen Seite smava. Hier werden Kreditnehmer und Kreditgeber zusammengebracht, ähnlich wie bei eBay Käufer und Verkäufer.
Die Idee hinter dem Konzept bzw. der Vorteil, den die Teilnehmer hier haben, beschreibt smava so:
“Der Kreditmarktplatz ermöglicht es Anlegern und Kreditnehmern, sich die bei Bankgeschäften übliche Spanne zwischen Einlagen- und Kreditzins zu teilen. Davon profitieren sowohl der Anleger als auch der Kreditnehmer.”
Interessant ist in diesem Zusammenhang die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Kreditgeschäfte basieren. Kann ich – als Privatmann – tatsächlich einfach so jedem Geld leihen und dafür Zinsen kassieren? Schließlich sind Bankgeschäfte eigentlich erlaubnispflichtig! Und wie sind Plattformen wie smava hier involviert?
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich dieses Themas in der Ausgabe 05/07 ihres regelmäßig erscheinenden BaFinJournals (steht hier zum Download zur Verfügung) gewidmet. Kernaussagen:
Die Vermittlungsplattformen stehen grundsätzlich erst einmal nicht unter der Aufsicht der BaFin:
“Kreditvermittlungsplattformen stehen demnach für sich genommen grundsätzlich nicht unter der Aufsicht der BaFin. Die BaFin prüft jedoch im Einzelfall, ob die Betreiber oder die Nutzer der Kreditvermittlungsplattform mit ihrem Engagement eine bankaufsichtsrechtliche Erlaubnispflicht begründen.”
Allerdings:
“Abhängig von der konkreten vertraglichen Ausgestaltung des einzelnen Geschäftsvorhabens können sowohl die Nutzer der Kreditvermittlungs-Plattform als auch die Betreiber der Plattform selbst erlaubnispflichtige Bankgeschäfte betreiben.”
Und:
“Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG ist für diese Geschäfte eine Erlaubnis der BaFin erforderlich, wenn sie gewerbsmäßig oder in einem Umfang betrieben werden, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.
[...]
Auf den Umfang der Geschäfte kommt es nicht an, wenn die Geschäfte gewerbsmäßig betrieben werden sollen. Dies ist der Fall, wenn der Geschäftsbetrieb auf eine gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber ihn mit der Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Hiervon ist bereits beim Abschluss eines einzelnen Geschäfts auszugehen, wenn die Absicht der – auch nur unregelmäßigen – Wiederholung besteht.”
Konkret heißt das: Auch, wenn jemand nur ein einziges mal einen Kredit über eine “Social Lending” – Plattform anbietet, läuft er durchaus Gefahr, dass dies von der BaFin als rechtswidrige, gewerbliche Kreditvergabe ohne Erlaubnis angesehen wird. Der intensiven rechtlichen Prüfung musste sich diese neue Art von Kreditgeschäft in Deutschland zumindest bis jetzt nicht stellen – die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten.
Weitere Informationen:
Stiftung Warentest: Private Kredite – Smava Sicherheit
Exciting Commerce: Studie: Internet Based Social Lending
[via Kriegs-Recht]
Schlagwörter:finanzierung, geldanlage
Einkommen: Brutto, Netto – Wie war das gleich?
Denny, abgelegt unter
Aktuelles Brutto und Netto … wie ist das doch nochmal? Und vor allem wie ist die Berechnung? Wieviel wird einem vom eigentlichen Lohn abgezogen und wieviel bleibt einem am Ende noch übrig? Um sich die ganze Nachdenkerei und Rechnerei zu sparen gibt es eine Reihe Online-Gehaltsrechner.
Z.B.: http://www.das-gehalt.de/Gehaltsrechner.php
Wer noch seinen Krankenkassenbeitrag mit dem von anderen vergleichen möchte findet in diesem Beitrag bei uns den Link zu einem entsprechenden Vergleich.
Und wer zu guter Letzt noch bestimmen möchte, ob sein Gehalt in etwa dem durchschnittlichen Brancheeinkommen entspricht, dem wird unter anderem hier geholfen:
http://www.stepstone.de/…/Gehalt_Verguetung_Gehaltscheck_Uebersicht.cfm
Schlagwörter:grundlagen, linktipp
Männer zahlen für Schwangerschaft
Denny, abgelegt unter
Versicherungen Ab 1. Januar 2008 werden sich die Krankenkassenbeiträge in der privaten Krankenversicherung für Männer deutlich ändern. Sie müssen (je nach Tarif) mit einer Beitragserhöhung rechnen, wohingegen Frauen mit günstigeren Tarifen als bisher kalkulieren können.
Der Grund für diese Änderung liegt im Gleichbehandlungsgesetz (AGG), welches es verbietet, Frauen wegen der Kosten für die Schwangerschaft oder Mutterschaft zu benachteiligen. Um dieses bestehende Ungleichgewicht zu korrigieren werden in Zukunft sowohl Männer als auch Frauen für diese Kosten aufkommen müssen.
Wie die Beitragssätze in der jeweiligen Tarifgruppe im Einzelnen aussehen wollen die Krankenkassen spätestens im Herbst konkretisieren.
Lesenswert 3 / 2007
René, abgelegt unter
Allgemein http://www.spiegel.de/wirtschaft/0,1518,487109,00.html – Stahlmangel – U-Bahn-Betrieben gehen die Ersatzteile aus
http://wirtschaftlichefreiheit.de/wordpress/?p=45 – Die fünf Irrtümer der Globalisierungskritik
http://diesel.amortisationsrechner.de/ – Diesel oder Benziner – für wen lohnt sich was?
http://www.focus.de/finanzen/banken/leitzinserhoehung_aid_62969.html – Leitzinserhöhung: Sparen lohnt sich wieder
http://www.focus.de/jobs/…/arbeitsrecht_aid_63088.html – Zeitarbeit – Wie, was und wo
Schlagwörter:linktipp
Gesetzliche Krankenversicherung: Kündigung
Denny, abgelegt unter
Versicherungen Jedem Arbeitnehmer ist es selbst überlassen, in welche gesetzliche Krankenkasse er eintreten möchte.
Seit dem 01.01.2002 ist es sowohl Versicherungspflichtigen als auch Versicherungsberechtigten möglich, ihrer Versicherung mit einer Frist von zwei Monaten zu kündigen, um in eine andere Kasse zu wechseln. Die aktuelle Mitgliedschaft muss zum Ende eines Kalendermonats gekündigt werden, die Mitgliedschaft in der neuen Krankenkasse gilt dann mindestens 18 Monate.
Eine Ausnahme tritt in Kraft, wenn die Wahlkrankenkasse ihre Beiträge erhöht. In diesem Fall können auch Mitglieder, die noch keine 18 Monate bei der Kasse versichert sind, von ihrem (Sonder-)Kündigungsrecht gebrauch machen. Dazu müssen sie innerhalb von zwei Monaten nach der Beitragserhöhung kündigen; die Kündigungsfrist beträgt abermals zwei Monate. Wenn die Kasse ihre Beiträge zum 01.06. erhöht kann der Versicherte also bis zum 31.07 kündigen. Die Kündigung tritt dann am 31.09. in Kraft und die Mitgliedschaft in der neuen Kasse beginnt am 01.10.
Weitere Informationen:
Krankenkassen-Vergleich
Mietkaution: Wider dem Wertverlust
René, abgelegt unter
Vermögensaufbau Die Mietkaution liegt in der Regel auf einem äußerst schwach verzinsten Sparbuch, respektive “Anlage-Konto” oder ähnlichem. Die jährlichen Zinsen bewegen sich dabei meist im Bereich von 0,5%. Geht man von einer jährlichen Inflationsrate von gut 2% aus verliert die Kaution also pro Jahr etwa 1,5% an Wert. Das ist ärgerlich – und in der Regel auch nicht notwendig.
Denn: Mieter und Vermieter können die Kaution auch in renditestärkere Anlagen investieren. Hier bieten sich die folgenden Alternativen an:
Tagesgeldkonto
Vorteile: Wesentlich höhere Zinsen als bei einem Sparbuch (momentan um 4% p.a.); tägliche Verfügbarkeit; sicher für den Vermieter
Nachteile: Verpfändung ist nicht bei allen Banken möglich; teilweise wird eine Gebühr dafür erhoben
Bankbürgschaft
Vorteile: Größtmögliche Flexibilität für den Mieter – er kann im Prinzip frei über die Kautionssumme verfügen; sicher für den Vermieter
Nachteile: relativ hohe, jährliche Gebühren bei den Banken; teilweise zuzüglich einmaliger “Aufwandsentschädigung”
Wertpapiere (Aktien, Fonds)
Vorteile: Sehr hohe Rendite möglich
Nachteile: Aber auch sehr hohe Verluste; unsicher für den Vermieter
Festanlagen
Vorteile: Meist höhere Verzinsung, sicher
Nachteile: Unflexibel – Geld steht (bei Auszug) nicht sofort zur Verfügung, was für Mieter und Vermieter jedoch wichtig ist
Fazit: Ein Tagesgeldkonto ist für die Anlage der Mietkaution eine äußerst interessante Möglichkeit. Sowohl Mieter als auch Vermieter profitieren von der höheren Verzinsung und das Geld ist jederzeit verfügbar. Allerdings akzeptieren wohl nur sehr wenige Banken die notwendige Verpfändung. Wer ein entsprechendes Institut kennt darf es gern hier in den Kommentaren nennen.
Weitere Informationen:
http://www.netzeitung.de/wirtschaft/ratgeber/388632.html
http://www.stiftung-warentest.de/…/1251925/1251925.html
http://www.ivd.net/html/0/188/artikel/561.html
Schlagwörter:geldanlage
Rentenfonds Erklärt
Denny, abgelegt unter
Vermögensaufbau Rentenfonds sind im Allgemeinen eine sicherere Geldanlage als Aktienfonds und sind deswegen gerade in Zeiten von Börsenturbulenzen bei den Anlegern beliebt. Rentenfonds investieren in festverzinsliche Wertpapiere und hängen deswegen von der Zinssituation ab. Da die Kapitalmärkte momentan im Durchschnitt nicht mehr als 4 bis 5 Prozent hergeben, sind Rentenfonds – trotz der höheren Sicherheit – immer noch unattraktiver für Geldanleger als Aktienfonds.
Weitere Informationen:
Die besten Rentenfonds der Welt
Stiftung Warentest: Mit Rentenfonds anlegen
Schlagwörter:geldanlage, grundlagen
Lesenswert 2 / 2007
René, abgelegt unter
Aktuelles http://www.focus.de/…/hypotheken_aid_56041.html – Hypotheken: Strafgebühr bei Kündigung sparen
http://www.focus.de/…/fehlerhafte-steuerbescheide_aid_56227.html – Einspruch gegen fehlerhafte Steuerbescheide
http://www.focus.de/…/auszahlplaene_aid_56019.html – Auszahlpläne clever nutzen
http://www.manager-magazin.de/…/0,2828,473255,00.html – Wie Anwälte versuchen, geprellte Anleger zu übervorteilen
Schlagwörter:linktipp



