Private Kreditvermittlung: „Peer-to-Peer – Kredite“ und die rechtliche Seite

„Peer-to-Peer“ – Kredit, so lautet der englische Fachausdruck für eine neue Form des Kreditgeschäfts, welche auch in Deutschland vermehrt Bekanntheit erlangt. Im Prinzip handelt es sich hier um den privaten Geldverleih: Privatleute leihen anderen Privatleuten Geld. Gegen entsprechende Verzinsung, versteht sich. In den Zeiten des Web 2.0 drängt dieses Thema natürlich auch ins Internet und manifestiert sich hier in so genannten „Social Lending“-Plattformen wie Prosper oder der deutschen Seite smava. Hier werden Kreditnehmer und Kreditgeber zusammengebracht, ähnlich wie bei eBay Käufer und Verkäufer.

Die Idee hinter dem Konzept bzw. der Vorteil, den die Teilnehmer hier haben, beschreibt smava so:

„Der Kreditmarktplatz ermöglicht es Anlegern und Kreditnehmern, sich die bei Bankgeschäften übliche Spanne zwischen Einlagen- und Kreditzins zu teilen. Davon profitieren sowohl der Anleger als auch der Kreditnehmer.“

Interessant ist in diesem Zusammenhang die Frage, auf welcher rechtlichen Grundlage diese Kreditgeschäfte basieren. Kann ich – als Privatmann – tatsächlich einfach so jedem Geld leihen und dafür Zinsen kassieren? Schließlich sind Bankgeschäfte eigentlich erlaubnispflichtig! Und wie sind Plattformen wie smava hier involviert?

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich dieses Themas in der Ausgabe 05/07 ihres regelmäßig erscheinenden BaFinJournals (steht hier zum Download zur Verfügung) gewidmet. Kernaussagen:

Die Vermittlungsplattformen stehen grundsätzlich erst einmal nicht unter der Aufsicht der BaFin:

„Kreditvermittlungsplattformen stehen demnach für sich genommen grundsätzlich nicht unter der Aufsicht der BaFin. Die BaFin prüft jedoch im Einzelfall, ob die Betreiber oder die Nutzer der Kreditvermittlungsplattform mit ihrem Engagement eine bankaufsichtsrechtliche Erlaubnispflicht begründen.“

Allerdings:

„Abhängig von der konkreten vertraglichen Ausgestaltung des einzelnen Geschäftsvorhabens können sowohl die Nutzer der Kreditvermittlungs-Plattform als auch die Betreiber der Plattform selbst erlaubnispflichtige Bankgeschäfte betreiben.“

Und:

„Nach § 32 Abs. 1 Satz 1 KWG ist für diese Geschäfte eine Erlaubnis der BaFin erforderlich, wenn sie gewerbsmäßig oder in einem Umfang betrieben werden, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert.

[…]

Auf den Umfang der Geschäfte kommt es nicht an, wenn die Geschäfte gewerbsmäßig betrieben werden sollen. Dies ist der Fall, wenn der Geschäftsbetrieb auf eine gewisse Dauer angelegt ist und der Betreiber ihn mit der Gewinnerzielungsabsicht verfolgt. Hiervon ist bereits beim Abschluss eines einzelnen Geschäfts auszugehen, wenn die Absicht der – auch nur unregelmäßigen – Wiederholung besteht.“

Konkret heißt das: Auch, wenn jemand nur ein einziges mal einen Kredit über eine „Social Lending“ – Plattform anbietet, läuft er durchaus Gefahr, dass dies von der BaFin als rechtswidrige, gewerbliche Kreditvergabe ohne Erlaubnis angesehen wird. Der intensiven rechtlichen Prüfung musste sich diese neue Art von Kreditgeschäft in Deutschland zumindest bis jetzt nicht stellen – die weitere Entwicklung bleibt also abzuwarten.

Weitere Informationen:
Stiftung Warentest: Private Kredite – Smava Sicherheit
Exciting Commerce: Studie: Internet Based Social Lending

[via Kriegs-Recht]