Riester-Vertrag: optimale Förderung

Ein Riester-Sparer profitiert von Zuschüssen und Steuerermäßigungen vom Staat. Die Grundzulage für staatlich geförderte Riester-Verträge beträgt 154 Euro für Ledige (308 Euro für Verheiratete), die Kinderzulage 185 Euro pro Kind, für ab dem 1. Januar 2008 geborene Kinder sogar 300 Euro.
Damit diese Förderung in voller Höhe beansprucht werden kann, muss allerdings der Beitrag stimmen. Entscheidend ist jeweils das Einkommen im vorherigen Kalenderjahr. Die höchstmögliche Förderung erhalten nur diejenigen, die einen Sparbeitrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens komplett in den Vertrag einbringen.
Die staatlichen Zulagen werden allerdings gleich in den Mindesteigenbeitrag mit eingerechnet, sodass sich der eigene Beitrag reduziert. Wenn sich die Höhe des Einkommens geändert hat, zum Beispiel durch eine Gehaltserhöhung, oder der Kindergeldanspruch erloschen ist, sollte der Riestervertrag angepasst werden.
Mit dem Jahresgehaltsnachweis von 2008 kann beispielsweise der Versicherungs- oder Bankberater den Riester-Sparbeitrag neu berechnen, um die optimale Riester Förderung weiterhin zu sichern.