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Umfassender Schutz für Hab und Gut


4. Januar 2012 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Ob alte Erbstücke, Möbel, auf die man lange gespart hat oder einfach etwas, das einem am Herzen liegt, auch wenn kein international bekanntes Label auf hohe Anschaffungskosten hinweist: Was einem gehört, möchte man in der Regel gerne behalten. Fällt der Gegenstand nun dennoch einem Diebstahl oder tollpatschigen Kinderhänden zu Opfer und ist somit verschwunden oder zerstört, ist man in der Regel zumindest dankbar über einen finanziellen Ausgleich des Verlustes. Um hier einer Deckung gewiss sein zu können, sollte man über eine Hausratversicherung verfügen. Mit einer solchen Police schützt man sein Eigentum gegen eine Bandbreite möglicher Situationen, durch die es vernichtet werden könnte. Allerdings unterscheiden sich die Verträge im Einzelnen stark, und einige Dinge müssen mit zusätzlichen Klauseln vereinbart werden, um auch unter den Versicherungsumfang zu fallen. Insofern ist es von hoher Bedeutung, sich im Vorfeld ausreichend zu informieren, um sich für die passende Hausratversicherung zu entscheiden.

Dennoch: Selbst wenn alle Eventualitäten von berstenden Fenstern bei Unwettereinbrüchen über Malerarbeiten nach Graffiti-Vandalismus bis hin zum Verlust des Reisegepäcks oder Diebstahl des Drahtesels schriftlich vereinbart sind, kann die Versicherung noch immer von der vollen Deckungssumme Abstand nehmen. Dann nämlich, wenn Zweifel an der Korrektheit der Angaben bestehen. Denn Versicherungsbetrug ist kein Kavaliersdelikt, und er greift um sich. Daher setzten immer mehr Unternehmen Sachverständige ein, sollte an der Echtheit der Aussage des Versicherten gezweifelt werden. In einem aktuellen fall beispielsweise hat das AG München im Sinne der Versicherungsgesellschaft entschieden und diese von ihrer Zahlungspflicht entbunden: Nach einem Wohnungseinbruch behauptete der Kläger, Bargeld in Höhe von mehr als 22.000 Euro in seinem Wohnzimmer aufbewahrt und an die Diebe verloren zu haben. In einem solchen Falle muss der vermeintlich Geschädigte schlüssig darlegen bzw. beweisen können, weshalb er eine so immense Summe unbeaufsichtigt zuhause aufbewahrt. Auch eine Beschädigung des Eigentums durch Sturmschäden sollte fotografisch dokumentiert werden, um eine schnelle Abwicklung und einen einhundertprozentigen Erhalt der finanziellen Einbuße zu gewährleisten.

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2 Kommentare

  1. Michael Ernst sagt:

    Vielen Dank! EIne Hausratsversicherung ist in der Tat sehr wichtig, um finanziellen Verlusten vorzubeugen!

  2. Tanja Müller sagt:

    Von Ergo kann man ja jetzt auch einfach einzelne Gegenstände versichern. Das finde ich auch sehr interessant. Vorallem bei Erbstücken oder Einzelstücken.

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