Bausparen: Eine Überlegung wert?

Viele Arbeitgeber sind so nett und zahlen ihren Angestellten Vermögenswirksame Leistungen (VL). Nun gibt es zwar einige Möglichkeiten, diesen Bonus anzulegen – der Klassiker schlechthin ist aber immer noch der Bausparvertrag. Aber hat denn diese konventionelle Anlagemöglichkeit überhaupt ihre Daseinsberechtigung? Oder ist der „Bausparer“ einfach bloß seit ewigen Zeiten ein PR-Hype (besonders, wenn man gar nicht bauen will)?

Für vermögenswirksame Leistungen ist der Bausparvertrag eine geeignete Anlageform, für die nicht nur die positiven Renditeaussichten verantwortlich sind. Hinzu kommen für den Bausparer zusätzlich die staatlichen Förderungen ins Spiel, zum einen durch die Wohnungsbauprämie und zum anderen durch die Arbeitnehmersparzulage. Die allerdings erst unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen gezahlt werden. Für diejenigen, die an einer Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen interessiert sind, kommen Tarife mit weniger Rendite aber dafür mit geringeren Darlehenszinsen in Frage. Einige Bausparkassen bieten für den unentschlossenen Kunden auch Tarife mit späteren Wechselmöglichkeiten an. Wie alles im Leben ist es aber einfacher, wenn man vorher weiß, was man möchte und dadurch sein Ziel besser und schneller erreichen kann.
Der Sparvertrag wird mit einer Bausparkasse abgeschlossen. Am Anfang wird eine Bausparsumme vertraglich zu einem festgelegten Prozentsatz vereinbart und vom Bausparer angespart. Möchte der Bausparer sein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, zahlt er in der Regel je nach Tarif 30-50 % der Bausparsumme ein und bekommt den Rest nach der Zuteilung als Darlehen. Für die Zuteilung sind auch die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl von Bedeutung (siehe unten). Der Bausparer erhält somit sein eingezahltes Guthaben (abzgl. Abschlussgebühr) plus Darlehen als Summe ausgezahlt. Das Bausparguthaben beinhaltet die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen inklusive der vermögenswirksamen Leistungen, der gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämie.

Mindestsparzeit

Je nach Tarif und Bedingungen der Bausparkassen variiert die Dauer der Mindestsparzeit, die zwischen Abschluss und frühest moglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt, zwischen 12 und 80 Monaten.

Bewertungszahl

Die Bewertungszahl errechnet sich aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages. Durch die Vorgaben des jeweiligen Tarifes und die Angabe der möglichen Einzahlungen des Bausparers lässt sich der Termin für die gewünschte Zuteilung vorher kalkulieren.

Ein Kommentar bei „Bausparen: Eine Überlegung wert?“

  1. Meines Erachtens nach ist Bausparen immer eine Überlegung wert, dafür sorgen schon die staatlichen Zulagen, die Nutzung vermögenswirksamer Leistungen und die Möglichkeit, ein späteres zinsgünstiges Darlehen für die Baufinanzierung zu beziehen. Ein Bausparrechner kann dabei helfen, dem Verbraucher den Sinn dieser Sparform vor Augen zu führen.

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