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Bausparen – mit Förderung noch einfacher


2. Februar 2011 von Denny, abgelegt unter Bausparen

Einen Bausparvertrag abzuschließen, ist weder schwierig noch zeitaufwändig und alle die mit dieser Methode schneller ins eigene Haus einziehen wollen, können zudem noch von vielen Möglichkeiten profitieren, die einen Bausparvertrag noch attraktiver machen. Der Riester Bausparvertrag, die Vermögenswirksamen Leistungen – das sind nur zwei Möglichkeiten, die Bausparverträge als Geldanlage zu einer sinnvollen Sache werden lassen.

Der Riester Bausparvertrag
Das Wort Riester Rente ist mit Sicherheit sehr vielen Menschen ein Begriff. Jeder der sich nicht nur auf die staatliche Rente im Alter verlassen will, der bekommt mit der Riester Rente die Möglichkeit, etwas für die private Altersvorsorge zu tun. Mit dem Riester Bausparvertrag verhält es sich ähnlich, denn auch hier kann man die Förderung des Staates dazu nutzen, um schneller in die eigenen vier Wände zu kommen. Bausparverträge die mit Hilfe eines Riester Finanzierungplans abgeschlossen werden, sind immer eine gute Idee. Zinsersparnisse, staatliche Zulagen und vor allen Dingen steuerliche Erleichterungen sind gute Argumente, wenn es um den Riester Bausparvertrag geht. Besonders Familienväter können vom Wohnriestern profitieren und sich auf diese Weise den Traum vom eigenen Haus für die Familie schneller realisieren.

Vermögenswirksame Leistungen
Wer meint, dass Bausparen nur etwas für Menschen ist die schon lange einem Beruf nachgehen und mitten im Leben stehen, der irrt, denn besonders bei jungen Menschen, die gerade erst mit der Ausbildung angefangen haben, kann Bausparen ein gute Sache sein, vor allem wenn man sich über Vermögenswirksame Leistungen informiert. Diese Leistungen werden vom Arbeitgeber übernommen und helfen sehr effektiv dabei, im Laufe der Jahre so viel Geld anzusparen, dass es zusammen mit dem Bausparvertrag und einem zinsgünstigen und zinssicheren Baudarlehen zum Bau eines eigenes Hauses oder zum Kauf einer Eigentumswohnung reicht. Wer schon früh anfängt und die Vermögenswirksamen Leistungen in Anspruch nimmt, der kann sich später im eigenen Heim entspannt zurücklehnen.

Bausparen als Geldanlage
Bausparen ist aber auch immer mehr als nur eine Sparmöglichkeit, um im Alter in den eigenen vier Wänden zu wohnen. Bausparen heißt auch eine sichere und rentable Geldanlage zu haben. Der Bausparvertrag als Geldanlage sorgt dafür, dass man sich im Alter keine Sorgen mehr um das Zuhause machen muss. Entweder man lebt dann im eigenen Haus oder man nutzt das Geld aus einem Bausparvertrag und zieht in ein eigenes Apartment in einem Seniorenheim, denn auch das ist mit einem Bausparvertrag jederzeit möglich, wie www.bausparvertrag.org erläutert.
Bevor es aber soweit ist, sollte man immer einen Bausparverträge Vergleich machen, denn nur wer sich durch einen Bausparen Vergleich einen Überblick verschafft, der bekommt auch die besten Konditionen.

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Wohn-Riester-Bausparen: Die Grundlagen


23. Februar 2009 von Denny, abgelegt unter Bausparen, Vermögensaufbau

Ein Riester-Vertrag, bei dem auf die eingezahlten Sparbeiträge je nach Förderanspruch die staatliche Förderung dazu kommt, dürfte inzwischem jedem ein Begriff sein. Diesen Sparzuschuss gibt es jetzt auch auf das Bausparen. Das so genannte Wohn-Riester soll den Weg in die eigenen vier Wände erleichtern und zur Altersvorsorge genutzt werden. Doch ist das “Wohn-Riester-Bausparen” zu empfehlen? Wo liegen die Vorteile zur normalen Riester-Rente? Diese und weitere Fragen werden wir auf BlogFinanzen in den nächsten Beiträgen beantworten.

Wie bei der Riester-geförderten Anlage, erhalten Bausparer im Rahmen des Wohn-Riester-Bausparens einen maximalen Förderbetrag von 154 Euro im Jahr. Zusätzlich wird für jedes Kind ein Betrag von 185 Euro vom Staat gezahlt, ab 2008 geborene Kinder erhalten sogar 300 Euro im Jahr. Diesen maximalen Förderungsanspruch erhält man, wenn insgesamt 4% des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro jährlich) in den Vertrag eingezahlt werden.

Wohn-Riester kann für die Aufnahme eines Baukredits, einer Hypothek sowie zur Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses verwendet werden. Wie die Altersvorsorgebeiträge werden die Tilgungen der Immobilienkredite steuerlich berücksichtigt. Die staatlichen Zulagen werden komplett für die Darlehenstilgung verwendet. Voraussetzung für die Förderungen ist, dass das Eigenheim nach 2007 gebaut oder gekauft wurde und selbst genutzt wird.

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Bausparvertrag: Wohnungsbauprämie sichern


29. September 2008 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Bausparen

Für Bausparverträge, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen werden, wird die Wohnungsbauprämie nur noch gezahlt, wenn das Geld tatsächlich für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet wird. Wer den Bausparvertrag als Geldanlage abschließt geht leer aus. Nur Kunden, die bei Vertragsschluss keine 25 Jahre alt sind, können nach der Sperrfrist von 7 Jahren bedingungslos über ihr Guthaben verfügen, ohne die Prämie zu verlieren. Denken Sie also noch dieses Jahr daran und sichern sich Ihre Prämien.

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Bausparverträge bald ohne Abschlussgebühr?


15. Juli 2008 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Bausparen

Nach dem Willen von Verbraucherschützern sollen in Zukunft keine Gebühren für Bausparverträge mehr gezahlt werden. Bausparkassen dürfen ihren Kunden keine Dienstleistungen in Rechnung stellen, die zum normalen Vertriebsgeschäft einer Bank gehören, wie beispielsweise die Eröffnung eines Bausparkontos. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen führt deshalb einen Musterprozess gegen drei Bausparkassen.

Mit ihrer Klage wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass Bankkunden zukünftig keine Gebühren für den Abschluss von Verträgen mehr zahlen müssen. Denn mehrere hundert Euro für den Abschluss eines Vertrages zu verlangen sei rechtlich unzulässig. Kosten, wie etwa für die Vermittlung, müssten Bausparkassen in den Gesamtpreis einrechnen.

Da Gespräche zwischen Verbraucherschützern und den jeweiligen Banken keinerlei Fortschritt gebracht haben, wird nun auf eine gerichtliche Entscheidung gewartet. Das Verfahren kann sich allerdings noch zwei bis drei Jahre hinziehen und durch sämtliche gerichtliche Instanzen gehen.

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Bausparförderung auf einen Blick


4. Mai 2007 von Denny, abgelegt unter Bausparen

Zwei staatliche Förderinstrumente für Bausparer sollen heute kurz beleuchtet werden: Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage.

Bei der Wohnungsbauprämie werden maximal 512 Euro für Alleinstehende und 1.024 Euro für Verheiratete gefördert, die der Bausparer jährlich in seinen Bausparvertrag einzahlt. Der Staat legt bis zu 45 Euro (90 Euro bei Verheirateten) pro Jahr drauf, wenn die volle Summe eingezahlt wurde. Nämlich genau gesagt 8,8% der geförderten Summe. Werden nur 200 Euro eingezahlt beträgt die Prämie halt nur 17,60 Euro. Deshalb empfiehlt es sich, spätestens zum Jahresende die eingezahlte Summe zu prüfen, um keine Prämien zu verschenken. Bedingung hierfür ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen darf.

Bei der Arbeitnehmersparzulage verhält es sich ähnlich: Maximal 470 Euro Einzahlungen des Arbeitgebers in den Bausparvertrag werden pro Person als Vermögenswirksame Leistung mit einer neunprozentigen Zulage, also maximal mit 42 Euro, gefördert. Die Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen beträgt in diesem Fall 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete im Jahr.

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Bausparen: Eine Überlegung wert?


18. März 2007 von Denny, abgelegt unter Bausparen

Viele Arbeitgeber sind so nett und zahlen ihren Angestellten Vermögenswirksame Leistungen (VL). Nun gibt es zwar einige Möglichkeiten, diesen Bonus anzulegen – der Klassiker schlechthin ist aber immer noch der Bausparvertrag. Aber hat denn diese konventionelle Anlagemöglichkeit überhaupt ihre Daseinsberechtigung? Oder ist der “Bausparer” einfach bloß seit ewigen Zeiten ein PR-Hype (besonders, wenn man gar nicht bauen will)?

Für vermögenswirksame Leistungen ist der Bausparvertrag eine geeignete Anlageform, für die nicht nur die positiven Renditeaussichten verantwortlich sind. Hinzu kommen für den Bausparer zusätzlich die staatlichen Förderungen ins Spiel, zum einen durch die Wohnungsbauprämie und zum anderen durch die Arbeitnehmersparzulage. Die allerdings erst unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen gezahlt werden. Für diejenigen, die an einer Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen interessiert sind, kommen Tarife mit weniger Rendite aber dafür mit geringeren Darlehenszinsen in Frage. Einige Bausparkassen bieten für den unentschlossenen Kunden auch Tarife mit späteren Wechselmöglichkeiten an. Wie alles im Leben ist es aber einfacher, wenn man vorher weiß, was man möchte und dadurch sein Ziel besser und schneller erreichen kann.
Der Sparvertrag wird mit einer Bausparkasse abgeschlossen. Am Anfang wird eine Bausparsumme vertraglich zu einem festgelegten Prozentsatz vereinbart und vom Bausparer angespart. Möchte der Bausparer sein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, zahlt er in der Regel je nach Tarif 30-50 % der Bausparsumme ein und bekommt den Rest nach der Zuteilung als Darlehen. Für die Zuteilung sind auch die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl von Bedeutung (siehe unten). Der Bausparer erhält somit sein eingezahltes Guthaben (abzgl. Abschlussgebühr) plus Darlehen als Summe ausgezahlt. Das Bausparguthaben beinhaltet die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen inklusive der vermögenswirksamen Leistungen, der gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämie.

Mindestsparzeit

Je nach Tarif und Bedingungen der Bausparkassen variiert die Dauer der Mindestsparzeit, die zwischen Abschluss und frühest moglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt, zwischen 12 und 80 Monaten.

Bewertungszahl

Die Bewertungszahl errechnet sich aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages. Durch die Vorgaben des jeweiligen Tarifes und die Angabe der möglichen Einzahlungen des Bausparers lässt sich der Termin für die gewünschte Zuteilung vorher kalkulieren.

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