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Wohn-Riester-Bausparen: Die Grundlagen


23. Februar 2009 von Denny, abgelegt unter Bausparen, Vermögensaufbau

Ein Riester-Vertrag, bei dem auf die eingezahlten Sparbeiträge je nach Förderanspruch die staatliche Förderung dazu kommt, dürfte inzwischem jedem ein Begriff sein. Diesen Sparzuschuss gibt es jetzt auch auf das Bausparen. Das so genannte Wohn-Riester soll den Weg in die eigenen vier Wände erleichtern und zur Altersvorsorge genutzt werden. Doch ist das “Wohn-Riester-Bausparen” zu empfehlen? Wo liegen die Vorteile zur normalen Riester-Rente? Diese und weitere Fragen werden wir auf BlogFinanzen in den nächsten Beiträgen beantworten.

Wie bei der Riester-geförderten Anlage, erhalten Bausparer im Rahmen des Wohn-Riester-Bausparens einen maximalen Förderbetrag von 154 Euro im Jahr. Zusätzlich wird für jedes Kind ein Betrag von 185 Euro vom Staat gezahlt, ab 2008 geborene Kinder erhalten sogar 300 Euro im Jahr. Diesen maximalen Förderungsanspruch erhält man, wenn insgesamt 4% des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro jährlich) in den Vertrag eingezahlt werden.

Wohn-Riester kann für die Aufnahme eines Baukredits, einer Hypothek sowie zur Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses verwendet werden. Wie die Altersvorsorgebeiträge werden die Tilgungen der Immobilienkredite steuerlich berücksichtigt. Die staatlichen Zulagen werden komplett für die Darlehenstilgung verwendet. Voraussetzung für die Förderungen ist, dass das Eigenheim nach 2007 gebaut oder gekauft wurde und selbst genutzt wird.

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Bausparvertrag: Wohnungsbauprämie sichern


29. September 2008 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Bausparen

Für Bausparverträge, die ab dem 01.01.2009 abgeschlossen werden, wird die Wohnungsbauprämie nur noch gezahlt, wenn das Geld tatsächlich für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet wird. Wer den Bausparvertrag als Geldanlage abschließt geht leer aus. Nur Kunden, die bei Vertragsschluss keine 25 Jahre alt sind, können nach der Sperrfrist von 7 Jahren bedingungslos über ihr Guthaben verfügen, ohne die Prämie zu verlieren. Denken Sie also noch dieses Jahr daran und sichern sich Ihre Prämien.

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Bausparverträge bald ohne Abschlussgebühr?


15. Juli 2008 von Denny, abgelegt unter Aktuelles, Bausparen

Nach dem Willen von Verbraucherschützern sollen in Zukunft keine Gebühren für Bausparverträge mehr gezahlt werden. Bausparkassen dürfen ihren Kunden keine Dienstleistungen in Rechnung stellen, die zum normalen Vertriebsgeschäft einer Bank gehören, wie beispielsweise die Eröffnung eines Bausparkontos. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen führt deshalb einen Musterprozess gegen drei Bausparkassen.

Mit ihrer Klage wollen die Verbraucherschützer erreichen, dass Bankkunden zukünftig keine Gebühren für den Abschluss von Verträgen mehr zahlen müssen. Denn mehrere hundert Euro für den Abschluss eines Vertrages zu verlangen sei rechtlich unzulässig. Kosten, wie etwa für die Vermittlung, müssten Bausparkassen in den Gesamtpreis einrechnen.

Da Gespräche zwischen Verbraucherschützern und den jeweiligen Banken keinerlei Fortschritt gebracht haben, wird nun auf eine gerichtliche Entscheidung gewartet. Das Verfahren kann sich allerdings noch zwei bis drei Jahre hinziehen und durch sämtliche gerichtliche Instanzen gehen.

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Bausparförderung auf einen Blick


4. Mai 2007 von Denny, abgelegt unter Bausparen

Zwei staatliche Förderinstrumente für Bausparer sollen heute kurz beleuchtet werden: Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage.

Bei der Wohnungsbauprämie werden maximal 512 Euro für Alleinstehende und 1.024 Euro für Verheiratete gefördert, die der Bausparer jährlich in seinen Bausparvertrag einzahlt. Der Staat legt bis zu 45 Euro (90 Euro bei Verheirateten) pro Jahr drauf, wenn die volle Summe eingezahlt wurde. Nämlich genau gesagt 8,8% der geförderten Summe. Werden nur 200 Euro eingezahlt beträgt die Prämie halt nur 17,60 Euro. Deshalb empfiehlt es sich, spätestens zum Jahresende die eingezahlte Summe zu prüfen, um keine Prämien zu verschenken. Bedingung hierfür ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen darf.

Bei der Arbeitnehmersparzulage verhält es sich ähnlich: Maximal 470 Euro Einzahlungen des Arbeitgebers in den Bausparvertrag werden pro Person als Vermögenswirksame Leistung mit einer neunprozentigen Zulage, also maximal mit 42 Euro, gefördert. Die Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen beträgt in diesem Fall 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete im Jahr.

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Bausparen: Eine Überlegung wert?


18. März 2007 von Denny, abgelegt unter Bausparen

Viele Arbeitgeber sind so nett und zahlen ihren Angestellten Vermögenswirksame Leistungen (VL). Nun gibt es zwar einige Möglichkeiten, diesen Bonus anzulegen – der Klassiker schlechthin ist aber immer noch der Bausparvertrag. Aber hat denn diese konventionelle Anlagemöglichkeit überhaupt ihre Daseinsberechtigung? Oder ist der “Bausparer” einfach bloß seit ewigen Zeiten ein PR-Hype (besonders, wenn man gar nicht bauen will)?

Für vermögenswirksame Leistungen ist der Bausparvertrag eine geeignete Anlageform, für die nicht nur die positiven Renditeaussichten verantwortlich sind. Hinzu kommen für den Bausparer zusätzlich die staatlichen Förderungen ins Spiel, zum einen durch die Wohnungsbauprämie und zum anderen durch die Arbeitnehmersparzulage. Die allerdings erst unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen gezahlt werden. Für diejenigen, die an einer Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen interessiert sind, kommen Tarife mit weniger Rendite aber dafür mit geringeren Darlehenszinsen in Frage. Einige Bausparkassen bieten für den unentschlossenen Kunden auch Tarife mit späteren Wechselmöglichkeiten an. Wie alles im Leben ist es aber einfacher, wenn man vorher weiß, was man möchte und dadurch sein Ziel besser und schneller erreichen kann.
Der Sparvertrag wird mit einer Bausparkasse abgeschlossen. Am Anfang wird eine Bausparsumme vertraglich zu einem festgelegten Prozentsatz vereinbart und vom Bausparer angespart. Möchte der Bausparer sein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, zahlt er in der Regel je nach Tarif 30-50 % der Bausparsumme ein und bekommt den Rest nach der Zuteilung als Darlehen. Für die Zuteilung sind auch die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl von Bedeutung (siehe unten). Der Bausparer erhält somit sein eingezahltes Guthaben (abzgl. Abschlussgebühr) plus Darlehen als Summe ausgezahlt. Das Bausparguthaben beinhaltet die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen inklusive der vermögenswirksamen Leistungen, der gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämie.

Mindestsparzeit

Je nach Tarif und Bedingungen der Bausparkassen variiert die Dauer der Mindestsparzeit, die zwischen Abschluss und frühest moglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt, zwischen 12 und 80 Monaten.

Bewertungszahl

Die Bewertungszahl errechnet sich aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages. Durch die Vorgaben des jeweiligen Tarifes und die Angabe der möglichen Einzahlungen des Bausparers lässt sich der Termin für die gewünschte Zuteilung vorher kalkulieren.

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