Sparerfreibetrag: Sind Sie auf dem Laufenden?

Für alle die es noch nicht wussten oder es verdrängt haben, ab Januar 2007 wurde der Sparerfreibetrag abgesenkt. Die neuen Freibeträge betragen für Alleinstehende 750 Euro (bisher 1.370 Euro) und für Verheiratete 1.500 Euro (bisher 2.740 Euro). Der Betrag für die Werbungskosten in Höhe von 51 Euro bzw. 102 Euro bleibt unverändert. Die Freistellungshöchstbeträge betragen somit für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro. Die Kreditinstitute kürzen Ihre erteilten Aufträge automatisch. Die Reduzierung erfolgt proportional zu der Senkung des Sparerfreibetrags (siehe Beispiel). Überprüfen Sie deshalb Ihre Kapitaleinkünfte und passen bei Bedarf die Freistellungsaufträge Ihrer Konten und Depots an.

Beispiel:

Die Reduzierung erfolgt von 1.421 Euro auf 801 Euro, demnach ergibt sich ein Faktor von 56,37 % (801 / 1.421 = 0,5637) Wenn der Freistellungsauftrag in Höhe von Beispielsweise 500 Euro erteilt wurde, beträgt jetzt die neue Höhe 281,85 Euro.

Ein Kommentar bei „Sparerfreibetrag: Sind Sie auf dem Laufenden?“

  1. Ab 2009 droht hier ja schon wieder neues Ungemach, da parallel zur Einführung der Abgeltungssteuer der Sparerfreibetrag durch einen neuen Pauschbetrag ersetzt wird. Auf http://www.tagesgeldvergleich.net/tagesgeld-lexikon/sparerpauschbetrag.html kann man vergleichen, welche Nachteile sich dadurch schon wieder ergeben. Im Detail ist es der Wegfall des Freibetrages für Kursgewinne, der die dem Anleger insgesamt zur Verfügung stehenden Freibeträge ein neuerliches Mal sinken lässt.

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