Steuererklärung – Rente und Versicherungen mit berücksichtigen

Für viele Deutsche ist die jährliche Steuererklärung mehr ein Übel als ein Glück. Werden Versicherungen jedoch mitberücksichtigt, kann sich das für Arbeitnehmer lohnen. Beim Ausfüllen der Formulare gilt es, einige Dinge zu beachten.

Welche Versicherungen berücksichtigt werden können
Prinzipiell können fast alle Beiträge zu gesetzlichen und privaten Versicherungen von der Steuer abgesetzt werden. Lediglich die Hausratversicherung und die Kfz-Kaskoversicherung können nicht geltend gemacht werden. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung und Krankenversicherung sind absetzbar. Ebenso die Kranken-Zusatzversicherung, die Pflegezusatzversicherung und die Krankentagegeldversicherung.

Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung können lediglich dann abgesetzt werden, wenn der Maximalbetrag für Kranken- und Pflegepflichtversicherung noch nicht ausgeschöpft ist.
Die Kapitallebensversicherung wird nur berücksichtigt, wenn sie vor dem 01. Januar 2005 abgeschlossen wurde.

Rentenversicherungen, die von der Steuer absetzbar sind
Die Riesterrente kann ebenso steuerlich geltend gemacht werden wie die Basisrente. Beide gehören zu den Vorsorgeaufwendungen und sind somit absetzbar. Die fondsgebundene Rentenversicherung kann dagegen nicht von der Steuer abgesetzt werden.

Worauf man achten sollte
Die Beiträge für die Versicherungen müssen in der Steuererklärung genau vermerkt sein, damit eine Rückerstattung möglich ist. Bei gesetzlichen Versicherungen gestaltet sich das relativ einfach, da die Aufwendungen auf der Lohnsteuerkarte vermerkt sind. Die Beiträge für private Versicherungen müssen vom zuständigen Finanzamt bestätigt sein. Angaben zur Riesterrente können in der Steuererklärung in Anlage AV angegeben werden. Auch der Bereich für unmittelbar Begünstige muss unter Umständen ausgefüllt werden. Dazu wird die Sozialversicherungsnummer oder eine Zulagennummer benötigt. Um sich weitere Hilfe beim Ausfüllen der Steuererklärung zu holen, ist ein Besuch bei einer Lohnsteuerberatungsstelle empfehlenswert, da sich die steuerrechtliche Situation jährlich verändert.

5 Kommentare bei „Steuererklärung – Rente und Versicherungen mit berücksichtigen“

  1. Das ist ein wirklich informativer Überblick.

  2. Wichtig ist vor allem regelmässig einen Krankenkassenvergleich durchzuführen. Auch bei anderen Versicherungen, wie z.B. Zahnzusatzversicherung kann gespart werden.

  3. Hallo Lars, genau so ist das richtig. Nur ist es für viele oft nicht leicht, eine günstigere Versicherung zu finden, da es auf dem Markt unzählige Angebote gibt. Sollte man denn lieber im Internet einen Vergleich starten oder einen unabhängigen Berater aufsuchen. Viele Grüße Delius Lindenberg

  4. Hallo,

    was viele vielleicht nicht wissen: man kann auch die private Haftpflichtversicherung bei der Steuererklärung absetzen.

    Gruß,
    Adam

  5. Eine Basisrente/Rürup-Rente kann auch als fondsgebundene Rentenversicherung im Rahmen der Vorsorgeaufwendungen steuerlich abgesetzt werden.

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