Jahresendcheck Finanzen und was sich für 2016 ändert

Es lohnt sich, wenigstens einmal im Jahr seine Finanzunterlagen hervorzuholen und zu überprüfen, ob Versicherungs-, Spar- und Anlageverträge noch den persönlichen Anforderungen und dem aktuellen Stand entsprechen. Dafür ist das Jahresende ein guter Zeitpunkt, weil Zeit vorhanden ist und neue gesetzliche Bestimmungen vielfach ab Januar wirksam werden.

Altersvorsorge
Wer mit einem Riestervertrag für den Ruhestand vorsorgt, muss abgleichen, wie hoch seine Einzahlungen sind. Die Grundzulage von 154 Euro und die Kinderzulage von 300 bzw. 185 Euro gibt es nur dann in voller Höhe, wenn der Kunde 4 Prozent seines Vorjahres-Bruttoeinkommens gespart hat. Wurde weniger eingezahlt, werden die Förderzulagen nur anteilig gewährt. Obwohl der Dauerzulagenantrag vor dem Vergessen der Fördermittelbeantragung schützt, sollten Vertragsinhaber kontrollieren, dass sie der Versicherung oder Bank alle persönlichen Veränderungen mitgeteilt haben. Das betrifft Heirat, Scheidung, Geburt von Kindern oder Berufswechsel.

Für RürupRürup-Verträge, mit denen Selbständige für ihr Alter vorsorgen, erhöhen sich 2016 die Freibeträge, die steuerlich abgesetzt werden können, von 80 auf 82 Prozent der eingezahlten Beiträge. Freiberufler und Gewerbetreibende sollten daher prüfen, ob höhere Einzahlungen möglich sind, die ihrem Lebensstandard im Alter zugutekommen.

Bausparen / Baufinanzierung
Für die volle Wohnungsbauprämie müssen Bausparer mindestens 512 Euro im Jahr auf ihrem Bausparvertrag gespart haben. Wer noch einen Immobiliendarlehensvertrag mit hohen Sollzinsen hat, dessen Zinsbindung in zwei bis fünf Jahren ausläuft, sollte die Möglichkeit eines geringer verzinsten Forwarddarlehens prüfen. Damit kann man sich langfristig das niedrige Zinsniveau sichern.

Vermögen
Nicht zuletzt sollten Kapitalanleger ihre Vermögensverhältnisse und die Aufteilung des Vermögens auf Anlageklassen überprüfen. Diese muss gegebenenfalls einer persönlich veränderten Situation oder einer im Laufe des Jahres entstandenen ungünstigeren Risikostreuung angepasst werden. Dazu gehört die Kontrolle der korrekten Verteilung des Freibetrags für Kapitaleinkünfte.

Das ändert sich 2016
Im Bereich der Immobiliendarlehen wird eine EU-Verordnung umgesetzt. Für Baufinanzierungskredite soll das Widerrufsrecht des Vertrages bei fehlerhafter Belehrung nur noch bis zu einem Jahr danach ausgeübt werden können. Dagegen kann der Kreditnehmer den Vertrag künftig jederzeit ohne Vorfälligkeitsentschädigung kündigen, falls die Bank die Zahlungsfähigkeit des Kunden nicht ausreichend geprüft hat.

In der Voll- und Teilkaskoversicherung werden die Schadensrisiken neu bewertet und rund die Hälfte der Fahrzeuge anderen Typklassen zugeordnet, was teilweise erhebliche Auswirkungen auf die Beitragszahlungen haben kann. Bei Beitragserhöhungen haben Vertragsinhaber ein Sonderkündigungsrecht ihrer Kfz-Versicherung.

Fazit
Informieren Sie sich also spätestens jetzt, ob Ihre Versicherungen und Finanzen von gesetzlichen oder vertraglichen Änderungen zum Jahreswechsel betroffen sind. Dadurch gewinnen Sie einen besseren Überblick über Ihre persönlichen Finanzen und haben unterm Strich mehr Geld im Portemonnaie.

2 Kommentare bei „Jahresendcheck Finanzen und was sich für 2016 ändert“

  1. Die Übersicht zu behalten ist immer wichtig. Das gilt nicht nur bei den Ausgaben sondern auch bei den Einnahmen.

  2. Danke für die Aufklärung.

    Aus eigener Erfahrung will ich nur mitteilen, dass einige Versicherer die Aufnahmebedingungen für Haftpflichtversicherung deutlich verschärft haben.

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