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Riester-Förderung für 2007 – Antrag nicht vergessen
Denny, abgelegt unter
Aktuelles, Altersvorsorge Bis zum 31.12. haben Sie noch Zeit den “Antrag auf Altersvorsorgezulage” für das Jahr 2007 einzureichen – sonst verfällt der Anspruch. Die Zulagen für den Riester-Vertrag erhalten Sie für ein bestimmtes Jahr, wenn Sie den Antrag bis Ende des übernächsten Jahres einreichen. Also läuft die Frist für die Zulage des Jahres 2007 Ende 2009 aus. Umso früher Sie den Antrag für die Zulagen einreichen, desto früher wird die Zulage Ihrem Riester-Vertrag gutgeschrieben und damit auch verzinst.
Einfacher geht es, wenn Sie am so genannten Dauerzulageverfahren teilnehmen. Mit dem Dauerzulagenantrag entfallen die jährlichen Angaben, weil damit die Zulagen automatisch beantragt werden. Das notwendige Formular kann bei der Versicherung, Bank oder Fondsgesellschaft besorgt werden, wo der Riester-Vertrag abgeschlossen wurde. Nur wenn sich die Lebensumstände (bspw. Schritt in die Selbständigkeit, Geburt eines Kindes, Änderung der Einkommenshöhe bei bestimmten Einkommensarten) ändern, muss der Anbieter informiert werden.
Denken Sie aber daran, dass eine Änderung der Lebensumstände oder des Einkommens meist eine Änderung des Mindestbeitrages mit sich bringt und deshalb auch der Beitrag Ihres Riester-Vertrages angepasst werden muss, um weiterhin die volle Förderung zu erhalten.
Schlagwörter:Riester, Riester Rente, Riester-Vertrag, Riesterrente, Zulagen
Riester Rente – Grundlagen
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Altersvorsorge Die gesetzlichen Renten sinken seit Jahren, oftmals reichen sie nicht mehr aus, um im Alter einen annehmbaren Lebensstandard halten zu können. Umso wichtiger wird die so genannte „dritte Säule“ der Altersvorsorge, nämlich die private. Ein wichtiges Instrument ist die staatlich geförderte Riester-Rente. Zusätzlich zu dem Vermögen, das man selbst anspart, bekommt man bei dieser Rente auch noch jährliche Zulagen vom Staat. Deren Höhe hängt von einigen Faktoren ab, wie beispielsweise der Anzahl der Kinder. Neben den Zulagen gibt es auch noch steuerliche Vergünstigungen, die sich auf die Rendite auswirken. Grundsätzlich eignet sich die Riester Rente für jeden, aber je jünger man beim Abschluss ist und je mehr man monatlich einzahlen kann, desto höher wird natürlich auch die Rente.
Junge Sparer bekommen, wenn sie beim Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter 25 Jahre alt sind, sogar noch einmal 200 Euro geschenkt. Die Beiträge der Riester-Rente sind sehr variabel und können problemlos der aktuellen finanziellen Situation angepasst werden. Zwar müssen über das Jahr gesehen mindestens 4% des Brutto-Vorjahreseinkommens eingezahlt werden, allerdings inklusive der Zuzahlung vom Staat. Die Belastung für die eigene Tasche ist also sehr gering. Das selbst eingezahlte Geld sowie die staatlichen Zulagen sind bei der Riester Rente garantiert, werden also auf jeden Fall ausgezahlt.
Gastbeitrag von Robert Klein
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Riester-Rente: Abschluss- und Vertriebskosten sparen
Schlagwörter:Riester, Riester Rente
Riester-Rente – Teil der privaten Altersvorsorge
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Altersvorsorge Gerade in der heutigen Zeit wird es immer wichtiger, etwas für die private Altersvorsorge zu tun. In vielen Meldungen hört man, dass die gesetzliche Altersvorsorge nicht mehr ausreicht, um einen gewissen Lebensstandard zu halten. Es wird immer häufiger von den sogenannten 3 Säulen der Altersvorsorge gesprochen. Damit ist die gesetzliche, die betriebliche und die private Altersvorsorge gemeint.
Ein wichtiger Bestandteil der privaten Altersvorsorge ist die Riester-Rente. Hierbei zahlt man einen gewissen Prozentsatz des Bruttoeinkommens in einen Versicherungsvertrag ein. Dafür bekommt man vom Staat eine jährliche Zulage, die in den letzten Jahren immer wieder erhöht wurde.
Die Zulage ist auch abhängig vom Familienstand und der Anzahl der Kinder. Die Riester-Rente bringt auch steuerliche Vorteile mit sich. Somit kann mit der Riester-Rente eine nicht unbeträchtliche Rendite erzielt werden. Diese übersteigt die Rendite einer herkömmlichen Altersvorsorge bei weitem. Es ist daher jedem Arbeitnehmer und Beamten aber auch Hausfrauen angeraten, einen Vertrag hinsichtlich einer Riester-Rente abzuschließen. Hierbei müssen Versicherungen oder sonstige Sparverträge gewählt werden, die der Staat als “riester-tauglich” eingestuft hat. Auf diese Weise kann mit staatlicher Hilfe und mit monatlich überschaubaren Beiträgen mit der Riester-Rente etwas für die Altersvorsorge getan werden.
Nachdem 2006 die Eigenheimzulage abgeschafft wurde, hat die große Koalition Anfang 2008 die “Wohn-Riester” beschlossen. Dadurch kann man die angesparte Förderung für den Erwerb oder Bau einer Wohnimmoblile nutzen. Außerdem kann man Kredite, die für den Bau oder Erwerb einer Wohnimmoblie aufgenommen wurden zurückzahlen, sowie Anteile an Wohnbaugenossenschaften erwerben. Interessant zu wissen ist, dass man die Wohnimmobilie danach durchaus weiterverkaufen kann. Hinsichtlich Rendite und Beiträgen sollte ein Versicherungsvergleich durchgeführt werden. Dann dürfte die optimale Riester-Rente gefunden werden.
Gastbeitrag der transparent-Gruppe
Schlagwörter:Riester, Riesterrente, Wohn-Riester
Wohn-Riester-Bausparen: Die Grundlagen
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Bausparen, Vermögensaufbau Ein Riester-Vertrag, bei dem auf die eingezahlten Sparbeiträge je nach Förderanspruch die staatliche Förderung dazu kommt, dürfte inzwischem jedem ein Begriff sein. Diesen Sparzuschuss gibt es jetzt auch auf das Bausparen. Das so genannte Wohn-Riester soll den Weg in die eigenen vier Wände erleichtern und zur Altersvorsorge genutzt werden. Doch ist das “Wohn-Riester-Bausparen” zu empfehlen? Wo liegen die Vorteile zur normalen Riester-Rente? Diese und weitere Fragen werden wir auf BlogFinanzen in den nächsten Beiträgen beantworten.
Wie bei der Riester-geförderten Anlage, erhalten Bausparer im Rahmen des Wohn-Riester-Bausparens einen maximalen Förderbetrag von 154 Euro im Jahr. Zusätzlich wird für jedes Kind ein Betrag von 185 Euro vom Staat gezahlt, ab 2008 geborene Kinder erhalten sogar 300 Euro im Jahr. Diesen maximalen Förderungsanspruch erhält man, wenn insgesamt 4% des beitragspflichtigen Vorjahreseinkommens (maximal 2.100 Euro jährlich) in den Vertrag eingezahlt werden.
Wohn-Riester kann für die Aufnahme eines Baukredits, einer Hypothek sowie zur Entschuldung einer Wohnung oder eines Hauses verwendet werden. Wie die Altersvorsorgebeiträge werden die Tilgungen der Immobilienkredite steuerlich berücksichtigt. Die staatlichen Zulagen werden komplett für die Darlehenstilgung verwendet. Voraussetzung für die Förderungen ist, dass das Eigenheim nach 2007 gebaut oder gekauft wurde und selbst genutzt wird.
Riester-Rente: Abschluss- und Vertriebskosten sparen
Denny, abgelegt unter
Altersvorsorge Möchten Sie schon seit längerem eine Riester-Rente abschließen – aber Sie hindert die Ungewissheit, ob es das richtige Produkt ist? Oder eine sich eventuell anbahnende Selbstständigkeit? Gerade, weil in den ersten Jahren die Abschluss- und Vertriebskosten von den getätigten Einzahlungen abgezogen werden und damit weniger Sparanteil in den Vertrag einfließt, ist es besonders schmerzhaft, wenn das gewünschte Sparziel dann nicht erreicht wird.
Die Abschluss- und Vertriebskosten werden auf den Endwert, also die Gesamtsumme der voraussichtlich eingezahlten Beiträge (Beitragssumme) berechnet. Diese Kosten werden dann anschließend auf die ersten fünf Versicherungsjahre verteilt. Bei einem vorzeitigen Einzahlungsstopp oder gar vorzeitiger Auflösung des Riester-Vertrages würden so “zu viel Abschluss- und Vertriebskosten” gezahlt.
Die Lösung sind Vertragsgestaltungen, bei denen der Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr als Gesamtbeitrag festgelegt ist und demzufolge auch nur auf diesen niedrigen Endwert die Abschluss- und Vertriebskosten berechnet werden. Beispielsweise wären das bei 60 EUR x 35 Jahre = 2100,- EUR Beitragssume. Zum Vergleich: Bei der üblichen Vertragsgestaltung würden Sie diese Gebühren im Voraus auf z.B. 50,- EUR Monatsbeitrag x 12 Monate x 35 Jahre = 21.000 EUR Beitragssumme bezahlen.
Wenn im laufenden Jahr weitere Einzahlungen getätigt werden, um beispielsweise die Kriterien für die komplette staatliche Förderung zu erfüllen, werden natürlich auch für die neuen Einzahlungen Abschluss- und Vertriebskosten fällig. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass man eigenständig die Entscheidung für einen Mehrbeitrag getroffen hat und nur für die tatsächlich getätigten, zusätzlichen Einzahlungen Abschluss- und Vertriebskosten zahlt. So werden keine unnötigen Kosten fällig.
Einziger Nachteil ist die notwendige Selbstdisziplin: Der Riester-Sparer muss eigenständig darauf achten, die weiteren freiwilligen Beiträge im Jahr einzuzahlen.
Schlagwörter:Altersvorsorge, Online-Abschluss, Riester, Riester Rente
Riester Rente: 200,- Euro staatliche Abschlussprämie
Denny, abgelegt unter
Aktuelles, Altersvorsorge Die private Altersvorsorge ist wichtig, um den späteren Lebensabend, auch wenn nur zum Teil, finanziell abzusichern. Mehr als zwölf Millionen Menschen haben schon einen Riester-Vertrag. Nach SZ-Informationen wurden von April bis Juni diesen Jahres fast 500.000 Riester-Verträge abgeschlossen. Ein früher Abschluss zahlt sich beim Sparen aus. Zudem stockt der Staat den Vorsorgesparern das private Rentenkonto teilweise kräftig auf. Neu ab diesem Jahr ist die staatliche Abschlussprämie für unter 25-jährige in Höhe von 200,- Euro. Weiterhin bekommt nur der den maximalen Bonus, der vier Prozent seines Jahreseinkommens von 2007 auf das Riester-Konto einzahlt. Ansonsten wird die Höhe anteilsmäßig errechnet. Somit kann der Riester-Sparer nicht nur die staatlichen Förderprämie von 154 Euro sondern auch den einmaligen Bonus in Höhe von 200,- Euro entgegennehmen. Das Gesetz soll rückwirkend ab Januar 2008 in Kraft treten. Damit winkt die Startprämie auch für alle bereits in diesem Jahr neu abgeschlossenen Verträge.
Die vierte und letzte Fördestufe wurde in diesem Jahr wirksam. Die Grundzulage für staatlich geförderte Riester-Verträge steigt auf 154 Euro (bisher: 114 Euro) und die Kinderzulage auf 185 Euro pro Kind (bisher: 138 Euro). Für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, soll die jährliche Kinderzulage auf 300 Euro steigen. Die höchstmögliche Förderung erhalten jedoch ebenfalls nur diejenigen, die Ihren Sparbeitrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens (bisher 3 Prozent) komplett erbringen. Die staatlichen Zulagen gelten auch als Beiträge. Demzufolge reduziert sich der selbst zu zahlende Anteil entsprechend. Der gesamte Beitrag, inklusive der Förderung, kann bis maximal 2100 Euro im Jahr (bisher 1575 Euro) als Sonderausgabe bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Schlagwörter:Riester
Kritik an Riester-Rente
Denny, abgelegt unter
Aktuelles, Altersvorsorge Der Sommer ist leider bald vorbei und nach dem so genannten Sommerloch nimmt die Werbeflut der Unternehmen wieder kräftig zu. Allen voran die Riester-Anbieter, die mit den Werbesprüchen „besonders attraktiv für Geringverdiener” oder „jetzt abschließen und alle Förderungen sichern” in die Schlacht um jeden Kunden ziehen. Die Anzahl an Anbietern ist groß und deren Riestervarianten sind vielfältig. Zu diesem Thema haben wir in diesem Blog schon berichtet.
In einem vor kurzem erschienenden Beitrag über die Altersvorsorge in Riester, kritisiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass viele der angebotenen Produkte überteuert seien und die Kosten der Verträge die staatlichen Zulagen auffressen. Sie fordert bspw. dass die Riester-Zuschüsse auch automatisch kommen könnten und dass für den Verkauf von Produkten im Bereich Altersvorsorge keine Provisionen mehr fließen dürfen. Diesem Vorschlag zu folgen und keine Provisionen mehr für den Verkauf von Altersvorsorgeprodukten zu zahlen, wird sich hoffentlich nicht durchsetzen.
Eine Altersvorsorge abzuschließen und somit für das eigene Alter vorzusorgen ist sehr wichtig und damit spielt auch das Beratungsangebot eine große Rolle. Doch wenn den Vorschlägen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gefolgt wird, wird dieses Angebot mit hoher Wahrscheinlichkeit reduziert.
Es gibt zwar schon Anbieter, die für die Beratung Geld nehmen und wo der Kunde im Gegenzug die Provision erhält, doch dieses Modell hat sich noch nicht durchgesetzt. Gerade die langfristige Betreuung, ohne immer gleich Geld auf den Tisch zu legen, sehe ich durch dieses Modell in Gefahr.
Es ist auf jeden Fall zu begrüßen, die Kostenstruktur so gering wie möglich zu halten und bestmögliche Renditen für den Kunden zu erzielen. Durch das Wegfallen der Provisionen, stellt sich dann aber die Frage, wer den Vertrieb übernimmt. Und wenn die Kosten dafür in die Vertragskosten mit einfließen, wird sich aus Verbrauchersicht nichts ändern.
Schlagwörter:Altersvorsorge, Riester



