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Wer wir sind
Unabhängig von Provisionen und Vorgaben berichtet BlogFinanzen aktuell über Versicherungen, Vorsorge und Vermögensmanagement.
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Splitterschwein-Braten
Denny, abgelegt unter
Versicherungen Sie kennen das: Die Schwiegereltern kommen zum ersten Mal vorbei – folglich wird ordentlich aufgetafelt und nichts darf schief gehen… Der erste Eindruck ist schließlich meistens der wichtigste.
Nachdem der Empfang glimpflich über die Bühne ging und die Gäste am Tisch auf den vollmundig versprochenen Braten lauern passiert es: Die Köchin (respektive der Koch) wollen das schweinerne Prachtstück aus der Ofenröhre holen, unterschätzen dabei jedoch dessen Gewicht und / oder Temperatur und so kracht der Bräter, getrieben von der Anziehungskraft der Erde, direkt durch die gläserne Backofentür. Das Resultat: Eine offene Kochstelle, Splitterschwein-Braten und ein Schaden, der locker dreistellige Höhen erreicht. Nach der obligatorischen Kundgabe des Fauxpas folgen tröstende Sprüche wie “Du hast doch eine Hausrat(versicherung) – die zahlt das doch! Du hast doch eine, oder?” “Klar hab ich eine – also kein Problem!”
Falsch. Denn in vielen Hausratversicherungen ist kein derartiger Glasbruch abgesichert. So bleibt man nach diesem Abend nicht nur auf dem Eindruck des zu bemitleidenden Versagers bei den Schwiegereltern, sondern auch auf den Kosten für die Reparatur des Backofens sitzen. Und auf der nagenden Erkenntnis, dass man lieber eine entsprechende Glasbruchversicherung für einen marginalen Beitrag hätte abschließen sollen.
Als der Schwiegervater bei einem der folgenden Treffen nach dem sechsten Mal Wein Nachschenken den metallenen Kerzenständer voller Elan durch die Tür der Glasvitrine fegt, ist dafür zum Glück seine Privathaftpflichtversicherung zuständig. Doch mehr dazu später.
Schlagwörter:hausrat
Rechtsschutz: Sparen am falschen Ende
René, abgelegt unter
Versicherungen Bei der Kfz-Kaskoversicherung ist sie gang und gäbe: Die Selbstbeteiligung. Auf diese Weise sinkt schließlich der Versicherungsbeitrag ein gutes Stück. Auch Rechtsschutzversicherungen werden heute zum großen Teil mit der Möglichkeit einer Selbstbeteiligung zum günstigeren Beitragssatz angeboten. Deren Höhe liegt in der Regel bei EUR 150,-. Die meisten Kunden haben allerdings kaum eine Vorstellung davon, was dies in der Praxis bedeutet:
Die Mehrzahl aller rechtlichen Streitigkeiten beruht auf einen niedrigen Streitwert. Ob es der Reinfall beim eBay-Kauf ist, eine Parkdelle am Auto oder eine fehlgeschlagene Reparatur – um die Selbstbeteiligung übersteigende Kosten zu erreichen muss man sich schon sehr anstrengen. Gerade bei außergerichtlichen Einigungen. Beispielsweise liegen die Kosten einer anwaltlichen Beratung im Allgemeinen erst bei einem Streitwert von etwa EUR 5.000,- über denen der Selbstbeteiligung. Auch der berühmte “Brief vom Anwalt” muss erst einen Gegenwert von mindestens EUR 2.000,- geltend machen, damit die Versicherung überhaupt etwas zahlt. Welche Gebühren bei einer Rechtsstreitigkeit für anwaltliche Tätigkeiten fällig werden können Sie zum Beispiel hier erfahren.
Die folgende Grafik verdeutlicht die Entwicklung für verschiedene Tätigkeiten des Rechtsanwalts bei steigendem Streitwert. Die dicke, rote Linie stellt dabei eine Selbstbeteiligung in Höhe von EUR 150,00 dar.
Das Ergebnis: Man zahlt Versicherungsbeiträge ohne eine entsprechende Leistung in Anspruch nehmen zu können, der Gang zum Anwalt fällt flach weil man sonst selbst bezahlen müsste – und im schlimmsten Fall verwirkt man so sein gutes Recht. Unsere Empfehlung daher: Wenn schon Rechtsschutzversicherung – dann ohne Selbstbeteiligung.
Schlagwörter:rechtsschutz
BlogFinanzen – zu brav?
René, abgelegt unter
Allgemein Oha – noch nicht mal eine Woche im Netz und schon von Robert gefunden. Welcher uns zum einen schon fast einen Adelstitel spendiert (“nicht, dass es schlecht ist”) – zum andern aber der Meinung ist, BlogFinanzen sei zu brav / zu glatt. Könnte sein – das liegt aber daran, dass wir mit diesem Projekt den Anspruch seriöser Information und nicht des lässig-cool bloggenden Maklers verfolgen wollen. (Abgesehen davon, dass es hier ja auch nicht nur um Versicherungen geht.) Die krassen Geschichten, die der Versicherungsverkäufer mit irgendwelchen Kunden oder Anbietern erlebt, gehören – bei allem voyeuristisch Interesse – in ihrer ganzen reißerischen Bandbreite unserer Meinung nach eher auf ein andere Plattform. Aber dazu will ich mich erstmal noch nicht soooo tiefgehend äußern
Sparerfreibetrag: Sind Sie auf dem Laufenden?
Denny, abgelegt unter
Aktuelles Für alle die es noch nicht wussten oder es verdrängt haben, ab Januar 2007 wurde der Sparerfreibetrag abgesenkt. Die neuen Freibeträge betragen für Alleinstehende 750 Euro (bisher 1.370 Euro) und für Verheiratete 1.500 Euro (bisher 2.740 Euro). Der Betrag für die Werbungskosten in Höhe von 51 Euro bzw. 102 Euro bleibt unverändert. Die Freistellungshöchstbeträge betragen somit für Alleinstehende 801 Euro und für Verheiratete 1.602 Euro. Die Kreditinstitute kürzen Ihre erteilten Aufträge automatisch. Die Reduzierung erfolgt proportional zu der Senkung des Sparerfreibetrags (siehe Beispiel). Überprüfen Sie deshalb Ihre Kapitaleinkünfte und passen bei Bedarf die Freistellungsaufträge Ihrer Konten und Depots an.
Beispiel:
Die Reduzierung erfolgt von 1.421 Euro auf 801 Euro, demnach ergibt sich ein Faktor von 56,37 % (801 / 1.421 = 0,5637) Wenn der Freistellungsauftrag in Höhe von Beispielsweise 500 Euro erteilt wurde, beträgt jetzt die neue Höhe 281,85 Euro.
Schlagwörter:freibetrag
Bausparen: Eine Überlegung wert?
Denny, abgelegt unter
Bausparen Viele Arbeitgeber sind so nett und zahlen ihren Angestellten Vermögenswirksame Leistungen (VL). Nun gibt es zwar einige Möglichkeiten, diesen Bonus anzulegen – der Klassiker schlechthin ist aber immer noch der Bausparvertrag. Aber hat denn diese konventionelle Anlagemöglichkeit überhaupt ihre Daseinsberechtigung? Oder ist der “Bausparer” einfach bloß seit ewigen Zeiten ein PR-Hype (besonders, wenn man gar nicht bauen will)?
Für vermögenswirksame Leistungen ist der Bausparvertrag eine geeignete Anlageform, für die nicht nur die positiven Renditeaussichten verantwortlich sind. Hinzu kommen für den Bausparer zusätzlich die staatlichen Förderungen ins Spiel, zum einen durch die Wohnungsbauprämie und zum anderen durch die Arbeitnehmersparzulage. Die allerdings erst unter bestimmten Einkommensvoraussetzungen gezahlt werden. Für diejenigen, die an einer Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Maßnahmen interessiert sind, kommen Tarife mit weniger Rendite aber dafür mit geringeren Darlehenszinsen in Frage. Einige Bausparkassen bieten für den unentschlossenen Kunden auch Tarife mit späteren Wechselmöglichkeiten an. Wie alles im Leben ist es aber einfacher, wenn man vorher weiß, was man möchte und dadurch sein Ziel besser und schneller erreichen kann.
Der Sparvertrag wird mit einer Bausparkasse abgeschlossen. Am Anfang wird eine Bausparsumme vertraglich zu einem festgelegten Prozentsatz vereinbart und vom Bausparer angespart. Möchte der Bausparer sein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, zahlt er in der Regel je nach Tarif 30-50 % der Bausparsumme ein und bekommt den Rest nach der Zuteilung als Darlehen. Für die Zuteilung sind auch die Mindestsparzeit und die Bewertungszahl von Bedeutung (siehe unten). Der Bausparer erhält somit sein eingezahltes Guthaben (abzgl. Abschlussgebühr) plus Darlehen als Summe ausgezahlt. Das Bausparguthaben beinhaltet die Summe der auf einen Bausparvertrag geleisteten Einzahlungen inklusive der vermögenswirksamen Leistungen, der gutgeschriebenen Zinsen und Wohnungsbauprämie.
Mindestsparzeit
Je nach Tarif und Bedingungen der Bausparkassen variiert die Dauer der Mindestsparzeit, die zwischen Abschluss und frühest moglichem Zuteilungstermin eines Bausparvertrages liegt, zwischen 12 und 80 Monaten.
Bewertungszahl
Die Bewertungszahl errechnet sich aus den Sparbeiträgen, den angefallenen Zinsen und der Laufzeit des Vertrages. Durch die Vorgaben des jeweiligen Tarifes und die Angabe der möglichen Einzahlungen des Bausparers lässt sich der Termin für die gewünschte Zuteilung vorher kalkulieren.
Schlagwörter:grundlagen
Alles Gute zum Geburtstag
René, abgelegt unter
Aktuelles … nämlich für Blogfinanzen.de. Und zwar zum nullten, also quasi dem Tag der Geburt. Und herzlich willkommen, verehrter Leser, der diesem Ereignis beiwohnt
Blogfinanzen.de ist ein Blog (ach was!?) , das leicht verständlich, aktuell und kompetent aus den Bereichen Versicherungen, Altersvorsorge und Vermögensmanagement berichten wird. Über Themen wie Bausparen, Rentenversicherungen, Haftpflicht und vieles mehr.
“Aber da gibt es doch schon X Seiten zu! Mal ganz abgesehen von den Seiten der Banken, Sparkassen, Versicherungsgesellschaften und so weiter – wozu soll denn dann dieses Blog noch gut sein?”
Ganz einfach: Blogfinanzen.de will primär informieren und nicht verkaufen. Blogfinanzen.de ist unabhängig von Maklerprovisionen oder Verkaufsvorgaben von Unternehmen. Wir müssen unseren Lesern nicht das Blaue vom Himmel versprechen, damit sie eins der von uns angebotenen Produkte kaufen. Sondern wir wollen kompetent Vor- und Nachteile, Chancen und Risiken aller möglichen Vorsorge-, Versicherungs- und “Vermögensaufbau”-Produkte darstellen und so für potentielle Interessenten eine vertrauenswürdige Entscheidungsbasis darstellen.
In diesem Sinne: Viel Spaß beim Lesen – und schaut wieder vorbei!



