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Aktien Erklärt


29. Mai 2007 von Denny, abgelegt unter Vermögensaufbau

Den Begriff “Aktie” kennt zwar jeder, doch was sich genau dahinter verbirgt, welche Erträge und Risiken sie mit sich bringt, das wissen viele trotzdem nicht.

Wer sich eine Aktie kauft bindet sich an eine Aktiengesellschaft (AG) und ist nun mehr oder weniger direkt an deren Gewinn oder Verlust beteiligt. Denn er wird Teilhaber an deren Aktienkapital und somit Mitinhaber des Gesellschaftsvermögens. Nun ist er unmittelbar an der wirtschaftlichen Entwicklung des Unternehmens beteiligt. Für den Aktionär birgt das sowohl Chancen als auch Risiken, da für ihn alles von Kursgewinn oder Kursverlust abhängt.

Der Aktionär kann auf zwei verschiedenen Wegen zum finanziellen Gewinn kommen: Erstens durch Dividendenausschüttung, also eine Beteiligung an dem Anteil des Gewinns, welchen die Aktiengesellschaft an die Aktionäre ausschüttet, und zweitens über Kurssteigerungen der Aktie. Doch sowohl das eine als auch das andere ist nicht garantiert, denn nicht ohne Grund werden Aktien auch als “Risikopapiere” betitelt.

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Versicherungspflichtgrenze 2007: Neue 3+1 – Regelung


25. Mai 2007 von René, abgelegt unter Aktuelles, Versicherungen

Bei der Regelung der Versicherungspflichtgrenze, bei deren Überschreiten Arbeiter und Angestellte zu einem Wechsel in die private Krankenversicherung berechtigt sind, hat sich nicht nur bezüglich der Höhe selbiger etwas geändert (2007: EUR 47.700 / Jahr gegenüber 2006: EUR 47.250 / Jahr) – sondern auch bezüglich des zu Betrachtenden Zeitraumes. Die bisherige Regelung sah vor, dass ein Wechsel erfolgen kann, wenn das Jahresarbeitseinkommen des laufenden Jahres die Pflichtgrenze übersteigt. Laut der seit Februar diesen Jahres geltenden, aktuellen Regelung muss das Einkommen nun zusätzlich auch in den letzten drei Jahren über der Pflichtgrenze gelegen haben. Das heißt bei der Absicht, die gesetzliche Krankenversicherung zu verlassen, wird nunmehr insgesamt ein Zeitraum von vier Jahren betrachtet.

Die entsprechende gesetzliche Regelung ist im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) – Gesetzliche Krankenversicherung, §6 Abschnitt 1 Nr. 1 zu finden, die Änderungsgrundlage findet sich im Bundesgesetzblatt 2007 Teil I Nr. 11 vom 30. März 2007. Die Spitzenverbände der Krankenkassen haben zu dieser Thematik ebenfalls ein Rundschreiben herausgegeben.


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Dokumentationspflicht für Versicherungsmakler


24. Mai 2007 von René, abgelegt unter Aktuelles, Versicherungen

Seit dem 22. Mai 2007 ist in Deutschland erstmals die Versicherungsvermittlung genau gesetzlich geregelt. Versicherungsvermittler haben nun eine Dokumentationspflicht, d.h. sie müssen schriftlich festhalten, wem sie was geraten haben. Weiterhin müssen Vermittler über eine Mindestqualifikation sowie (wie z.B. auch Anwälte oder Steuerberater) über eine Berufshaftpflicht-Versicherung verfügen. Anlass für die gesetzliche Regelung ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2002, die nun auch in Deutschland umgesetzt wurde. Die Position eines Kunden wird besonders durch die Dokumentationspflicht im Streitfall deutlich verbessert währdend gleichzeitig das Haftungsrisiko des Vermittlers steigt. Das ZDF-Wirtschaftsmagazin WISO berichtet allerdings, dass viele Versicherungsunternehmen bereits Verzichtserklärungen entwickelt haben, mit denen der Kunde auf die Dokumentation verzichten kann. Sofern er ausdrücklich auf die Nachteile hingewiesen wurde ist das nämlich rechtlich zulässig – allerdings sind die neu gewonnenen Vorteile für den Kunden somit auch wieder null und nichtig. Im Zweifelsfall sollte man deshalb wohl besser einen Vermittler, der eine derartige Erklärung verlangt, ablehnen.

Ausführlichere Infos zum Thema:
http://www.fintext.de/…versicherungsvertreter-muessen-rat-dokumentieren/
http://www.bgblportal.de/BGBL/bgbl1f/bgbl106s3232.pdf

(via Finblog)

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Private Krankenversicherung – Bemessungs- und Einkommensgrenzen ab 2007


22. Mai 2007 von Denny, abgelegt unter Versicherungen

Ab 2007 gelten für die gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungen die folgenden Bemessungs- und Einkommensgrenzen – und zwar gleichermaßen für die alten und die neuen Bundesländer:

Versicherungspflichtgrenze

EUR 47.700 / Jahr
(EUR 3.975 / Monat)

Für Selbstständige, Freiberufler und Beamte spielt die Versicherungspflichtgrenze (von wenigen Berufen abgesehen) keine Rolle. Sie können, unabhängig von ihrem Einkommen, in private Krankenversicherungen wechseln. Für gesetzlich versicherte Arbeitnehmer ist ein Wechsel vom Bruttojahreseinkommen abhängig. Überschreitet dieses die Versicherungspflichtgrenze, ist ein Wechsel zum Ende des Jahres, in dem die Grenze erstmals überschritten wird möglich.

Beitragsbemessungsgrenze

EUR 42.750 / Jahr

Die Beitragsbemessungsgrenze ist der Betrag des Arbeitsentgelts, bis zu dem Versicherungsbeiträge erhoben werden dürfen. Darunter fallen Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosen- bzw. Sozialversicherung. Über die Grenze dieses Betrages hinaus bleibt das Einkommen beitragsfrei.

UPDATE: Unser Leser Martin wies uns darauf hin, dass bei der Berechnung der Versicherungspflichtgrenze neue Regelungen gelten. Den Hinweis haben wir dankend zum Anlass genommen, diese hier noch einmal zu erläutern.


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Lesenswert 1 / 2007


15. Mai 2007 von René, abgelegt unter Aktuelles

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Baufinanzierung per Lebensversicherung


10. Mai 2007 von Denny, abgelegt unter Allgemein

Für die Eigenheimfinanzierung kann – außer den “klassischen” Finanzierungsformen – auch eine Kombination aus tilgungsfreiem Darlehen und Kapitallebensversicherung in Betracht gezogen werden. Über die gesamte Laufzeit müssen dann lediglich die Darlehenszinsen sowie die monatlich festgelegten Prämien der Lebensversicherung aufgebracht werden. Nach Ablauf des Versicherungsvertrages wird das Darlehen aus den Ablaufleistungen der Versicherung (garantierte Versicherungsleistung + Überschussanteile) auf einmal zurückgezahlt.

Doch trotz günstiger Zinsen sollte diese Finanzierungsform mit Skepsis betrachtet werden. Die Auszahlungssumme basiert nämlich nur auf anfangs gestellten Prognosen. Werden diese während der Vertragslaufzeit nicht vollständig erfüllt, kann die ausgezahlte Summe deutlich geringer ausfallen, als die prognostizierte. Des Weiteren müssen im Falle eines Vertragsverkaufs oder einer vorzeitigen Kündigung zwei Verträge aufgelöst werden, was meistens zu Ungunsten des Darlehensnehmers ausfällt.

Und als letztes sollten die Zinsen, welche während der kompletten Vertragslaufzeit auf die vollständige Kreditsumme gezahlt werden müssen (die nicht wie sonst üblich durch Tilgung über die Laufzeit hin abnimmt), auch nicht unterschätzt werden.

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Bausparförderung auf einen Blick


4. Mai 2007 von Denny, abgelegt unter Bausparen

Zwei staatliche Förderinstrumente für Bausparer sollen heute kurz beleuchtet werden: Die Wohnungsbauprämie und die Arbeitnehmersparzulage.

Bei der Wohnungsbauprämie werden maximal 512 Euro für Alleinstehende und 1.024 Euro für Verheiratete gefördert, die der Bausparer jährlich in seinen Bausparvertrag einzahlt. Der Staat legt bis zu 45 Euro (90 Euro bei Verheirateten) pro Jahr drauf, wenn die volle Summe eingezahlt wurde. Nämlich genau gesagt 8,8% der geförderten Summe. Werden nur 200 Euro eingezahlt beträgt die Prämie halt nur 17,60 Euro. Deshalb empfiehlt es sich, spätestens zum Jahresende die eingezahlte Summe zu prüfen, um keine Prämien zu verschenken. Bedingung hierfür ist, dass das zu versteuernde Jahreseinkommen 25.600 Euro bei Alleinstehenden beziehungsweise 51.200 Euro bei Verheirateten nicht übersteigen darf.

Bei der Arbeitnehmersparzulage verhält es sich ähnlich: Maximal 470 Euro Einzahlungen des Arbeitgebers in den Bausparvertrag werden pro Person als Vermögenswirksame Leistung mit einer neunprozentigen Zulage, also maximal mit 42 Euro, gefördert. Die Grenze für das zu versteuernde Jahreseinkommen beträgt in diesem Fall 17.900 Euro für Alleinstehende und 35.800 Euro für Verheiratete im Jahr.

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