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Riester-Rente: Abschluss- und Vertriebskosten sparen
Denny, abgelegt unter
Altersvorsorge Möchten Sie schon seit längerem eine Riester-Rente abschließen – aber Sie hindert die Ungewissheit, ob es das richtige Produkt ist? Oder eine sich eventuell anbahnende Selbstständigkeit? Gerade, weil in den ersten Jahren die Abschluss- und Vertriebskosten von den getätigten Einzahlungen abgezogen werden und damit weniger Sparanteil in den Vertrag einfließt, ist es besonders schmerzhaft, wenn das gewünschte Sparziel dann nicht erreicht wird.
Die Abschluss- und Vertriebskosten werden auf den Endwert, also die Gesamtsumme der voraussichtlich eingezahlten Beiträge (Beitragssumme) berechnet. Diese Kosten werden dann anschließend auf die ersten fünf Versicherungsjahre verteilt. Bei einem vorzeitigen Einzahlungsstopp oder gar vorzeitiger Auflösung des Riester-Vertrages würden so “zu viel Abschluss- und Vertriebskosten” gezahlt.
Die Lösung sind Vertragsgestaltungen, bei denen der Mindestbeitrag von 60 Euro im Jahr als Gesamtbeitrag festgelegt ist und demzufolge auch nur auf diesen niedrigen Endwert die Abschluss- und Vertriebskosten berechnet werden. Beispielsweise wären das bei 60 EUR x 35 Jahre = 2100,- EUR Beitragssume. Zum Vergleich: Bei der üblichen Vertragsgestaltung würden Sie diese Gebühren im Voraus auf z.B. 50,- EUR Monatsbeitrag x 12 Monate x 35 Jahre = 21.000 EUR Beitragssumme bezahlen.
Wenn im laufenden Jahr weitere Einzahlungen getätigt werden, um beispielsweise die Kriterien für die komplette staatliche Förderung zu erfüllen, werden natürlich auch für die neuen Einzahlungen Abschluss- und Vertriebskosten fällig. Der entscheidende Unterschied ist jedoch, dass man eigenständig die Entscheidung für einen Mehrbeitrag getroffen hat und nur für die tatsächlich getätigten, zusätzlichen Einzahlungen Abschluss- und Vertriebskosten zahlt. So werden keine unnötigen Kosten fällig.
Einziger Nachteil ist die notwendige Selbstdisziplin: Der Riester-Sparer muss eigenständig darauf achten, die weiteren freiwilligen Beiträge im Jahr einzuzahlen.
Schlagwörter: Altersvorsorge, Online-Abschluss, Riester, Riester Rente
Riester-Versicherung: Die richtige Entscheidung treffen
Denny, abgelegt unter
Altersvorsorge Nach aktuellen Informationen wurden bis Ende 2007 schon 959.000 Riester-Verträge gekündigt. Laut Übersicht des Bundesarbeitsministeriums sind das nur die Anzahl der gekündigten Privatrenten-Versicherungen; die aufgelösten Bank- und Fondssparpläne sind hier nicht enthalten. Vermutet wird, dass der Hauptgrund für eine Kündigung der Wechsel des Anbieters ist.
Eine Riester-Rente ist für viele nicht das passende Produkt, wird aber dennoch von Versicherungs- bzw. Bankexperten angepriesen.
Daher empfehlen wir, sich ausreichend darüber zu informieren:
1. Ob eine Riester-Rente für mich wirklich das passende Produkt,
2. und welcher Tarif der für mich passende ist, sowie
3. anschließend die Entscheidung für den richtigen Anbieter zu treffen.
Über die Riester-Förderung, die Abschluss-Prämie und die richtige Tarif-Wahl haben wir schon berichtet. Demnächst werden wir detailliert über einige Tarife und Tipps beim Abschluss einer Riester-Versicherung näher eingehen.
Schlagwörter: Riester Rente
Riester-Förderung: Frist für die Beantragung nicht versäumen
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Aktuelles, Altersvorsorge Wer vor zwei Jahren seinen Riester-Vertrag abschloss, aber noch nicht seine Förderung beantragt hat, sollte dies schleunigst nachholen.
Bis Ende Dezember muss die Förderung beantragt werden, sonst sind die Zulagen weg. Die Zulagenanträge können nämlich nur bis zu zwei Jahre rückwirkend gestellt werden. Die Anträge erhält der Riester-Sparer von dem Unternehmen, bei dem er den Riestervertrag abgeschlossen hat. Der ausgefüllte Zulagenantrag wird vom Unternehmen an die Zulagenstelle weitergeleitet und dann dem Vertrag sofort gutgeschrieben. Danach erhält der Riester-Sparer Post von seinem Vertragsunternehmen, das die Höhe der geflossenen Zulagen mitteilt und die relevanten Informationen für das Finanzamt (die Vorsorgebeiträge mit Anbieter-, Zertifizierungs- und Vertragsnummer).
Der Zulagen-Antrag muss nicht jedes Jahr neu versandt werden. Durch den Passus für einen Dauerzulagen-Antrag müssen erst zulagenrelevante Dinge mitgeteilt werden, wie bspw. die Geburt eines Kindes. Weiterhin sollten auch Gehaltserhöhungen für die maximale Förderung mitgeteilt werden.
Schlagwörter: Riester Rente
Wie viel Geld bekommen Senioren?
Denny, abgelegt unter
Aktuelles, Altersvorsorge Derzeit erhalten 20 Millionen Senioren Geld aus den verschiedenen Altersversorgungssystemen.
Aber wie viel jeder einzelne bekommt, kann in dem neuen Alterssicherungsbericht 2008 (www.bild.de) von Arbeitsminister Olaf Scholz nachgelesen werden.
Riester Rente: 200,- Euro staatliche Abschlussprämie
Denny, abgelegt unter
Aktuelles, Altersvorsorge Die private Altersvorsorge ist wichtig, um den späteren Lebensabend, auch wenn nur zum Teil, finanziell abzusichern. Mehr als zwölf Millionen Menschen haben schon einen Riester-Vertrag. Nach SZ-Informationen wurden von April bis Juni diesen Jahres fast 500.000 Riester-Verträge abgeschlossen. Ein früher Abschluss zahlt sich beim Sparen aus. Zudem stockt der Staat den Vorsorgesparern das private Rentenkonto teilweise kräftig auf. Neu ab diesem Jahr ist die staatliche Abschlussprämie für unter 25-jährige in Höhe von 200,- Euro. Weiterhin bekommt nur der den maximalen Bonus, der vier Prozent seines Jahreseinkommens von 2007 auf das Riester-Konto einzahlt. Ansonsten wird die Höhe anteilsmäßig errechnet. Somit kann der Riester-Sparer nicht nur die staatlichen Förderprämie von 154 Euro sondern auch den einmaligen Bonus in Höhe von 200,- Euro entgegennehmen. Das Gesetz soll rückwirkend ab Januar 2008 in Kraft treten. Damit winkt die Startprämie auch für alle bereits in diesem Jahr neu abgeschlossenen Verträge.
Die vierte und letzte Fördestufe wurde in diesem Jahr wirksam. Die Grundzulage für staatlich geförderte Riester-Verträge steigt auf 154 Euro (bisher: 114 Euro) und die Kinderzulage auf 185 Euro pro Kind (bisher: 138 Euro). Für alle Kinder, die ab dem 1. Januar 2008 geboren wurden, soll die jährliche Kinderzulage auf 300 Euro steigen. Die höchstmögliche Förderung erhalten jedoch ebenfalls nur diejenigen, die Ihren Sparbeitrag von vier Prozent des Vorjahreseinkommens (bisher 3 Prozent) komplett erbringen. Die staatlichen Zulagen gelten auch als Beiträge. Demzufolge reduziert sich der selbst zu zahlende Anteil entsprechend. Der gesamte Beitrag, inklusive der Förderung, kann bis maximal 2100 Euro im Jahr (bisher 1575 Euro) als Sonderausgabe bei der Steuererklärung geltend gemacht werden.
Schlagwörter: Riester
Kritik an Riester-Rente
Denny, abgelegt unter
Aktuelles, Altersvorsorge Der Sommer ist leider bald vorbei und nach dem so genannten Sommerloch nimmt die Werbeflut der Unternehmen wieder kräftig zu. Allen voran die Riester-Anbieter, die mit den Werbesprüchen „besonders attraktiv für Geringverdiener” oder „jetzt abschließen und alle Förderungen sichern” in die Schlacht um jeden Kunden ziehen. Die Anzahl an Anbietern ist groß und deren Riestervarianten sind vielfältig. Zu diesem Thema haben wir in diesem Blog schon berichtet.
In einem vor kurzem erschienenden Beitrag über die Altersvorsorge in Riester, kritisiert die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg, dass viele der angebotenen Produkte überteuert seien und die Kosten der Verträge die staatlichen Zulagen auffressen. Sie fordert bspw. dass die Riester-Zuschüsse auch automatisch kommen könnten und dass für den Verkauf von Produkten im Bereich Altersvorsorge keine Provisionen mehr fließen dürfen. Diesem Vorschlag zu folgen und keine Provisionen mehr für den Verkauf von Altersvorsorgeprodukten zu zahlen, wird sich hoffentlich nicht durchsetzen.
Eine Altersvorsorge abzuschließen und somit für das eigene Alter vorzusorgen ist sehr wichtig und damit spielt auch das Beratungsangebot eine große Rolle. Doch wenn den Vorschlägen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg gefolgt wird, wird dieses Angebot mit hoher Wahrscheinlichkeit reduziert.
Es gibt zwar schon Anbieter, die für die Beratung Geld nehmen und wo der Kunde im Gegenzug die Provision erhält, doch dieses Modell hat sich noch nicht durchgesetzt. Gerade die langfristige Betreuung, ohne immer gleich Geld auf den Tisch zu legen, sehe ich durch dieses Modell in Gefahr.
Es ist auf jeden Fall zu begrüßen, die Kostenstruktur so gering wie möglich zu halten und bestmögliche Renditen für den Kunden zu erzielen. Durch das Wegfallen der Provisionen, stellt sich dann aber die Frage, wer den Vertrieb übernimmt. Und wenn die Kosten dafür in die Vertragskosten mit einfließen, wird sich aus Verbrauchersicht nichts ändern.
Schlagwörter: Altersvorsorge, Riester
Riester-Rente: Jetzt auch als Eigenheimrente
Denny, abgelegt unter
Aktuelles, Altersvorsorge Künftig kann selbstgenutztes Wohneigentum in die eigene Altersvorsorge mit einbezogen werden. Dies wurde vor kurzem vom Bundestag beschlossen.
Das Gesetzt soll rückwirkend ab Anfang 2008 gelten. Statt wie bisher nur für Rentensparpläne kann die Riester-Rente nun auch für den Bau und Kauf der eigenen vier Wände genutzt werden. Das Wohn-Riester-Gesetzt sieht vor, das Sparer aus ihren Riesterverträgen die dort angesparte Summe entnehmen und als Eigenkapital nutzen können. Die stattlichen Zuschüsse können nun also direkt zum Abzahlen von Krediten verwendet werden. Nachteil der Wohnriester ist, dass im Alter auf die Fördersumme Steuern fällig werden. Weiterhin ist eine Entnahme erst ab einem vorhandenen Kapital von 10.000 Euro möglich.
Riester-Rente bald Pflicht?
Denny, abgelegt unter
Altersvorsorge Laut aktuellen Statistiken sparen momentan nur etwa 30% der Berechtigten in eine Riester-Rente. Aufgrund der drohenden Altersarmut wird von einigen Befürwortern daher eine Pflicht zum Riester-Sparen gefordert, jüngst auch vom Präsidenten des Ifo-Instituts für Wirtschaftsforschung, Hans-Werner Sinn, nachzulesen in der “Welt”. Auch, wenn die Notwendigkeit einer Altersvorsorge unbestritten ist, halten wir nichts von einer “Pflicht” zum Abschluss eines derartigen Vertrages. Jeder sollte selbst entscheiden, welche Art der privaten Vorsorge bzw. welche Rentenversicherung für ihn das Beste ist. Eine ausführliche Beratung ist natürlich unumgänglich und für diese sollte nicht nur ein einziger Berater befragt werden.
Schlagwörter: rente
Altersvorsorge: Rentenversicherung baut auf Konsum
Denny, abgelegt unter
Allgemein, Altersvorsorge Wie wichtig die eigene Altersvorsorge ist, braucht eigentlich nicht mehr erwähnt zu werden. Konkret bedeutet für sein Alter vorzusorgen schlicht und einfach, dass jetzt weniger Geld zum Ausgeben zur Verfügung steht, dafür allerdings im Alter umso mehr Geld für den Konsum vorhanden ist.
Ein Modell der Altersvorsorge wurde vor kurzem beim Discounter Plus angeboten. Natürlich muss man bei dieser “Deutschland-Rente” genannten Rentenversicherung auch einzahlen und auf jetzigen Konsum verzichten.
Auch wenn die Anzahl der Partner bestimmt noch anwachsen wird, sollte man genau ausrechnen, wie viel Prozente bzw. bares Geld in die Rente fließen könnte.
Vor dem Motto “Rente sichern durch Einkaufen” warnen auch die Verbraucherschützer, z.B. hier oder hier.
Generell sollte bedacht werden, dass man nur profitiert, wenn man tatsächlich bei diesen Partnern einkauft. Die Gefahr bei solchen Modellen ist nun, dass aufgrund des “Renten-Bonus” auch eher bei den Partnern einkauft wird. Die Preise für den Einkauf könnten bei einem anderen Anbieter aber deutlich günstiger sein. Damit fällt der Zusatznutzen weg und im schlechtesten Fall zahle ich unterm Strich sogar noch drauf. Für einen Vergleich der tatsächlichen Leistungsfähigkeit dieser Versicherung sollte eine Berechnung ohne den Umsatzbonus durchgeführt werden.
Riester-Rente: Neuregelungen
René, abgelegt unter
Aktuelles, Altersvorsorge Das Bundesministerium für Finanzen hat zur steuerlichen Förderung der Riester-Rente Stellung bezogen. Dabei ergeben sich folgende wichtige Neuregelungen:
- Auch Personen, die beurlaubt sind und deswegen kein Entgelt erhalten, sind förderberechtigt. Das gilt, sofern sie eine Anrechnung von Kindererziehungszeiten in Anspruch nehmen können und keine Versicherungsfreiheit in der gesetzlichen Rentenversicherung besteht. Insoweit ist der Grund der Beurlaubung ohne Bedeutung.
- Sofern für mindestens einen Monat des Beitragsjahres Kindergeld an den Zulagenberechtigten gezahlt wurde besteht ein Anspruch auf Kinderzulage für das gesamte Jahr. Dabei kommt es nicht auf den Zeitpunkt der Auszahlung an: Also auch, wenn das Kind erst im Dezember geboren wird, gibt es die volle Zulage.
- Bekommt dagegen das Kind selbst das Kindergeld, so haben die Eltern keinen Anspruch auf die Kinderzulage. Wenn das Kind allerdings eine Grundzulage erhält, steht ihm der Anspruch auf die Kinderzulage selbst zu.
- Der Mindesteigenbeitrag beträgt ab 2008 vier Prozent der maßgeblichen Einnahmen, dabei maximal EUR 2.100 und minimal – abzüglich der Zulagen – EUR 60. Hat der Zulagenberechtigte im Vorjahr keine entsprechenden Einnahmen erzielt, so sind die EUR 60 als Sockelbetrag maßgebend. Elterngeld zählt dabei nicht zu den Einnahmen.
- In einem bereits bestandskräftigen Steuerbescheid kann der Sonderausgabenabzug korrigiert werden, wenn die Anbieter-Bescheinigung sich im Nachhinein zugunsten des Sparers auswirkt oder die Steuerfestsetzung bei Inkrafttreten des Jahressteuergesetztes 2008 noch nicht unanfechtbar war.
- Wenn beide (unmittelbar begünstigten) Ehegatten Riester-Beiträge gezahlt haben, wird die Steuerermäßigung durch den Sonderausgabenabzug bei jedem Ehegatten mit den ihm insgesamt zustehenden Zulagen verrechnet. Auch, wenn nur ein Ehegatte einen Sonderausgabenabzug beantragt hat, werden die beiden Ehegatten zustehenden Zulagen berücksichtig.
- Auf die Riester-Rente wird die so genannte “nachgelagerte Besteuerung” angewendet. Das bedeutet: Die in der Ansparphase steuerfrei gestellten Beiträge, Zahlungen, Erträge und Wertsteigerungen werden erst in der Auszahlphase besteuert. Das gilt auch dann, wenn ausschließlich nicht geförderte Beiträge geleistet wurden. Die ab dem 01.01.2009 geltende, 25%-ige Abgeltungssteuer greift bei der Riesterrente nicht, es wird also kein Kapitalertragssteuer-Abzug vorgenommen.
- Wenn die Rente vor dem 60. (bei Verträgen ab 2012 vor dem 62.) Geburtstag ausgezahlt wird liegt eine “schädliche Verwendung von Altersvorsorgevermögen” vor, sofern keine Ausnahmeregelung greift. In dem Fall müssen z.B. die auf das ausgezahlte Vermögen entfallenen Zulagen zurückgezahlt werden (§93 Einkommensteuergesetz).
- Wird gefördertes Altersvorsorgevermögen auf einen auf den Namen des Ehegatten lautenden Altersvorsorgevertrag übertragen (weil z.B. der Partner verstorben ist), so gilt dies nicht als steuerpflichtige Einnahmen.
Siehe auch:
BMF-Schreiben vom 5. Februar 2008
Schlagwörter: Altersvorsorge, gesetz



