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Unabhängig von Provisionen und Vorgaben berichtet BlogFinanzen aktuell über Versicherungen, Vorsorge und Vermögensmanagement.
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Tagesgeld-Konto: Jetzt auch schon Lidl
Denny, abgelegt unter
Aktuelles Zwischen Butter, Ravioli und Co.
, bietet Lidl, der zweitgrößte deutsche Discounter, ab dem 3. März in allen Filialen Tagesgeldkonten an. Dabei kooperiert der Discounter mit der VolkswagenBank direct. Es ist bestimmt nur eine Frage der Zeit, bis Supermärkte mehr von den lukrativen Bankprodukten anbieten werden. Wer mehr über dieses Angebot wissen möchte, kann hier nachlesen.
Schlagwörter: geldanlage
Girokonto: Richtige Wahl treffen
Denny, abgelegt unter
Allgemein Angebote für Girokonten gibt es reichlich. Bei der Filialbank um die Ecke oder bei Direktbanken im Internet, mit geringen und manchmal sogar gar keinen Gebühren. Da stellt sich doch die Frage, ob man nicht vielleicht zu viel für sein eigenes Konto bezahlt. Beim Kontowechsel sollten jedoch einige Tipps beachtet werden. Viele Lockangebote klingen am Anfang super, entpuppen sich aber bei genauem Hinsehen oft als teurer als das alte Kontomodell. Vor dem Wechsel sollten genauestens alle Folgekosten betrachtet werden. Viele Banken bieten unter Voraussetzung eines bestimmten monatlichen Geldeingangs ein kostenloses Konto an. Was ist aber, wenn man diese Voraussetzung nicht mehr erfüllt – wieder wechseln?
Die entscheidende Frage, bevor ich den Entschluss für einen Wechsel treffe ist: Was will ich? Die eigene Checkliste reicht von der kostenlosen Kontoführung über eine kostenlosen Kreditkarte, den Vor-Ort Service, die Guthabenverzinsung bis hin zum Geldautomatennetz usw. Nachdem die eigene, individuelle Checkliste erstellt und abgearbeitet ist, kann jetzt der Weg in Richtung neues Konto starten
Eine gute Entscheidungshilfe bietet der Rechner auf FOCUS-Online an. Aus mehr als 90 Girokonten wird das individuell günstigste Kontomodell herausgefiltert.
Schlagwörter: grundlagen
Versicherungsvertragsgesetz: Neue Regelungen
Denny, abgelegt unter
Aktuelles, Versicherungen In diesem Jahr ist das neue Versicherungsvertragsgesetz (VVG) in Kraft getreten, welches erhebliche Verbesserungen mit sich bringt. Die Versicherten werden durch das neue Gesetz deutlich besser gestellt. Nutznießer sind diejenigen, die im laufenden Jahr Versicherungen abschließen. Ab 2009 jedoch gelten die Neuregelungen auch für Altverträge.
„Das Alles- oder Nichts-Prinzip bei grober Fahrlässigkeit” als Hauptpunkt des umfassenden VVG entfällt. Das heißt, dass bisher Versicherer beispielsweise bei der Kasko- oder Hausratversicherung keinen Cent zahlen mussten, sofern der Schaden selbst verschuldet war. Weiterhin bekommen Versicherungsnehmer erweiterte Widerrufsrechte – und diese müssen auch nachweisbar beraten werden.
Künftig müssen die Abschlusskosten und Provisionen für Lebens-, Renten-, Berufsunfähigkeits- oder Unfallpolicen offengelegt werden. Die Abschlusskosten werden jetzt auf fünf statt bisher auf ein oder zwei Jahre verteilt. Diese neue Verteilung führt bei einer vorzeitigen Kündigung zu höheren Rückkaufswerten. Die Prämien werden auch nur noch bis zum Zeitpunkt des Vertragsendes bezahlt und nicht wie bisher zum Jahresende.
Die für die Verträge aufgebauten stillen Reserven sollen bei Vertragsende zur Hälfte ausgezahlt werden. Gleichermaßen gilt dies für künftige Überschussbeteiligungen bestehender Verträge. Weiterhin muss zukünftig für alle Versicherungen das Beratungsgespräch dokumentiert werden.
Schlagwörter: gesetz
Kreditkarten: Sichere Nutzung und Sperrung
Denny, abgelegt unter
Allgemein “Cash oder Karte?” Gerade, weil sich immer mehr Menschen der Kreditkarte als Zahlungsmittel zuwenden, stellt sich die Frage, wie es um deren Sicherheit steht.
Der Karteninhaber haftet bei einem unverschuldeten Missbrauch der Karte meist nur bis zu einem maximalen Höchstbetrag von rund 50 Euro. Die Sperrung der Karte muss aber unverzüglich erfolgen. Aufgrund der immer besser werdenden Sicherungsmechanismen verzichten einige Kreditkartengesellschaften auf den Selbstbehalt des Karteninhabers. Der Umgang mit Kreditkarten sollte generell nie fahrlässig sein. Dies ist z.B. der Fall, wenn Karte und Geheimzahl zusammen aufbewahrt werden.
Weitere Informationen zur sicheren Nutzung, zur Sperrung von Kreditkarten sowie Sperr-Notrufnummern finden Sie zum Beispiel hier:
http://www.focus.de/finanzen/banken/kreditkarten/betrugsschutz
http://www.116116.eu/
http://www.test.de/themen/geldanlage-banken/meldung/…/
http://www.bundespolizei.de /…/Debitkartensperrung
Schlagwörter: grundlagen
Kfz-Versicherung: Rechte nach dem Unfall
René, abgelegt unter
Versicherungen Einige Kfz-Versicherungen versuchen momentan, den dem Opfer eines Verkehrsunfalls zustehenden, gesetzlich garantierten Schadenersatz zu drücken. Dadurch sparen die Versicherer schätzungsweise zwei Milliarden Euro pro Jahr, behauptet z.B. der stern. Daher ergibt sich die Frage:
Welche Rechte stehen dem Geschädigten nach einem Unfall gegenüber dem Verursacher bzw. dessen Versicherung zu?
Konkret sind das:
- Das Recht auf einen Sachverständigen nach eigener Wahl, dessen Gutachten die Grundlage für die gesamte, weitere Schadensregulierung bildet. Enthalten sein sollten hier auch Angaben zum Wiederbeschaffungswert sowie zum Restwert des Fahrzeugs. Denn gerade hier arbeiten Versicherungen häufig mit abweichenden Zahlen.
Aber Achtung: Die Kosten für die Erstellung eines derartigen Gutachtens werden in der Regel nur dann von der gegnerischen Versicherung getragen, wenn der Schaden höher als 750 Euro ist. - Die Reparaturwerkstatt darf der Geschädigte frei wählen. So kann er sicherstellen (oder zumindest darauf vertrauen), dass Schäden auch sach- und fachgerecht behoben werden. Führt eine Vertragswerkstatt des jeweiligen Autoherstellers die Reparaturen durch wird vermieden, dass später Probleme mit der erweiterten Gewährleistung des Herstellers im Rahmen von Garantie- und Kulanzfällen auftreten.
- Der Geschädigte hat das Recht auf einen Mietwagen oder Erstattung des Nutzungsausfalls seines Fahrzeugs, sofern es unfallbedingt in der Werkstatt steht.
- Weiterhin darf er sich von einem Rechtsanwalt seiner Wahl vertreten lassen. Sämtliche entstehende Kosten, inklusive des Honorars, müssen bei einem schuldlos erlittenen Unfall von der gegnerischen Versicherung übernommen werden.
Weitere Informationen:
www.autorechtaktuell.de
Schlagwörter: kfz-versicherung
Kfz-Versicherung: Schadenfreiheitsklasse nach Pause
René, abgelegt unter
Versicherungen Stellen Sie sich vor, sie erhalten von der Firma einen Dienstwagen, den Sie auch privat nutzen dürfen und den die Firma auch versichert. Ihr privates Fahrzeug können Sie also erst einmal abmelden und so Steuern und Versicherung sparen.
Doch wie ist das mit der Schadenfreiheitsklasse, wenn Sie später wieder ein Fahrzeug versichern wollen?
Die entsprechenden Regelungen unterscheiden sich von Versicherung zu Versicherung. Unterbrechungen bis zu sechs Monate haben in der Regel keine Auswirkungen, Ihre Schadenfreiheitsklasse steigt (bzw. die Prozente sinken) also im nächsten Jahr wieder. Bei Unterbrechungen bis zu sieben Jahren bleiben Sie bei den meisten Versicherungen in der zuletzt erreichten Schadenfreiheitsklasse. Allerdings gibt es hierbei auch Ausnahmen – bei manchen Anbietern etwa wird man pro Jahr Pause um eine Schadenfreiheitsklasse zurück gestuft. Bei mehr als sieben Jahren ohne eigenen Versicherungsvertrag steigt man im Allgemeinen mit 140 Prozent wieder ein.
Will man nach längerer Zeit wieder ein Fahrzeug versichern ist es jedoch sinnvoll, bei mehreren Versicherern bezüglich der Bedingungen nachzufragen. Einige bieten die Möglichkeit, die mit dem Firmenwagen erreichten Rabatte auf das Privatfahrzeug anzurechnen.
Schlagwörter: kfz-versicherung
Riester-Anbieter – Die richtige Wahl treffen
Denny, abgelegt unter
Altersvorsorge, Versicherungen Mehr als 3.600 Riester-Altersvorsorgeprodukte (Liste der zertifizierten Altervorsorgeprodukte) wurden bis zum Ende des Jahres 2004 durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) zertifiziert.
Da kann es einem ganz schön schwer fallen, eine geeignete Auswahl zu finden. Nicht nur die Entscheidung zwischen den einzelnen Anbietern ist zu treffen, sondern die Auswahl, welches Produkt für mich das Geeignetste ist. Die Produktpalette reicht von Fondssparplänen mit hohem Aktienanteil über klassische Rentenversicherungen bis hin zu konservativen Banksparplänen mit fester Verzinsung.
Wurde schon eine Riesterversicherung abgeschlossen, deren Vertrags-Konditionen allerdings mittlerweile eher zu Unmut als zu Zufriedenheit führen und der Versicherte möchte wechseln, sollten einige Tipps berücksichtigt werden.
Das neue Angebot sowie der bestehende Vertrag, muss genau überprüft werden.
Die Höhe des bis zum Rentenbeginn angesparten Kapitals und die daraus resultierende monatliche Rente, ist das wichtigste Kriterium. Umso länger die Einzahlungsdauer bis zum Rentenbeginn ist, um so eher zahlt sich in der Regel der Abschluss eines Riester-Fonds-Sparplans aus (annähernd doppelter Gewinn).
Um den Unterschied beider Angebote herauszufinden, muss der Vergleich der Daten unter Berücksichtigung der gleichen Monatsbeiträge und der bereits abgelaufene Spardauer erfolgen.
Die Kosten, die bei einem Wechsel entstehen können, liegen bei einigen Versicherern bei ca. 50 Euro. Diese Gebühren sind in den Vertragsbedingungen des Anbieters geregelt. Weiterhin muss bedacht werden, dass durch evtl. geringere Rückkaufswerte die eingezahlten Beiträge nicht vollständig ausgezahlt werden und somit nicht komplett in den neuen Vertrag mit einfließen können.
Schlagwörter: Altersvorsorge
Betriebliche Altersvorsorge: Sinnvoller Anspruch
René, abgelegt unter
Altersvorsorge Seit dem Jahr 2002 hat in Deutschland, basierend auf den Regelungen des Altersvermögensgesetzes, jeder Arbeitnehmer einen rechtlichen Anspruch auf betriebliche Altersvorsorge. Gemeint ist hierbei allerdings keine Betriebsrente, die allein vom Unternehmen gezahlt wird (so genannte Direktzusage). Sondern vielmehr ist der Arbeitgeber gesetzlich verpflichtet, seinen Beschäftigten – wenn die es wünschen – mindestens einen externen Finanzierer von Betriebsrenten zu vermitteln. Dabei kann es sich um Unterstützungskassen, Pensionskassen und -fonds sowie Direktversicherungen handeln.
Wesentlicher Vorteil dieser betrieblichen Vorsorgeform: Da die Kosten für derartige Verträge in der Regel geringer sind, als bei einem privaten Abschluss, ist die Rendite höher. Weiterhin werden Einzahlungen durch Steuer- und Sozialabgabenerleichterungen staatlich gefördert. Allerdings gilt hierbei: Aufgeschoben, nicht aufgehoben – denn die späteren Auszahlungen werden abgabentechnisch belastet (wobei natürlich niemand genau vorhersehen kann, wie sich die Abgabenpolitik zukünftig entwickeln wird).
Eine betriebliche Altersvorsorge ist somit eine durchweg emfehlenswerte Säule für die finanzielle Absicherung des Lebensabends. Generell gilt jedoch: Lassen Sie sich umfassend beraten und vergleichen Sie. Jede Vorsorgeform hat, abhängig von Ihrem Einkommen sowie Ihrer beruflichen und privaten Situation, verschiedene Vor- und Nachteile.
Im Folgenden noch eine Übersicht über die wichtigsten Angebote der betrieblich organisierten Altersvorsorge von Unternehmen und Gewerkschaften in verschiedenen Branchen:
- Elektro-, Metall-, Holz- und Textilindustrie: MetallRente (www.metallrente.de)
- Bau-, Agrar- und Umweltindustrie: BauRente (www.soka-bau.de)
- Ernährungs- und Genusswarenindustrie: Pensionskasse Ernährung und Genuss (www.p-eg.de)
- Bergbau-, Energie- und Chemieindustrie: ChemiePensionsfonds (www.chemiepensionsfonds.de)
- Medien, Papier- und Druckindustrie: Zukunftsfonds Medien, Druck und Papier (www.zukunftsfonds-medien-druck-papier.de)
- Hotel- und Gastronomiegewerbe: hogarente (www.hogarente.de)
Steuererklärung: Später an früher denken
René, abgelegt unter
Aktuelles Seit diesem Jahr dürfen Steuererklärungen für vier Jahre rückwirkend abgegeben werde, statt wie bisher nur für zwei Jahre. Das ist besonders für Arbeitnehmer von Vorteil, die bisher keine Erklärung abgaben, weil sie dazu nicht verpflichtet waren. Stellen diese nun fest, dass sie eigentlich Geld erstattet bekommen hätten können sie die Erklärung noch nachreichen. Die Gesetzesänderung gilt rückwirkend ab 2005 – das heißt die Erklärung für 2005 kann noch 2008 oder 2009 abgegeben werden.
Weitere Informationen:
http://www.morgenpost.de/content/2007/01/08/wirtschaft/875625.html
h§10 Einkommensteuergesetz
Schlagwörter: gesetz



